Das hängt von der Leasinggesellschaft ab. Bei einigen Leasingfirmen hat der Garagist, der das Auto ursprünglich verkaufte, ein Vorkaufsrecht. Das bedeutet, dass das Fahrzeug bei Vertragsende zuerst in die Garage zurückgeht. Zu welchem Preis es der Garagist dann wieder verkauft – ob zum notierten Restwert oder zum (höheren) Marktpreis –, müssen er und die interessierte Leasingnehmerin aushandeln.

Manche Gesellschaften verkaufen dem Leasingnehmer das Auto direkt, wenn dieser Interesse anmeldet. Doch auch in diesem Fall ist der vertragliche Restwert nur eine Richtgrösse; der tatsächliche Kauf- respektive Übernahmepreis wird neu ausgehandelt, und zwar auf der Basis des aktuellen Autowerts – bestimmt durch Typ, Alter, Kilometerstand und Zustand.

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Christian Gmür, Content-Manager Ratgeber
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