Pflichtbewusst, freundlich und korrekt. So bezeichnen frühere Mitarbeiter und Chefs Maryam Saed Samii. Das sagen auch ihre Zeugnisse. 16 Jahre stand die 52-Jährige als Visa Officer im Dienst der Schweizer Botschaft in Teheran. Heute steht sie vor dem Nichts. Der amtierende Botschafter, Giulio Haas, hält die Frau für ein «erhöhtes Sicherheitsrisiko».

Doch der Reihe nach. Am 17. März 2016, 15 Minuten vor Feierabend, legt Giulio Haas Maryam Saed Samii eine in ihrem Namen geschriebene Kündigung vor. Wenn sie nicht unterschreibe, werde sie fristlos entlassen. Samii weigert sich. Man legt ihr die fristlose Kündigung hin. Die aufgeführten Gründe: zerstörtes Vertrauensverhältnis und Verletzung der Arbeitspflicht. Zudem stelle sie ein «erhöhtes Sicherheitsrisiko» dar.

Auslöser für die Differenzen war eine Ungereimtheit in der Visa-Buchhaltung vom 29. Februar 2016. Es ging um 36 Franken. Das Visa-Buchungssystem Orbis kam mit dem Schalttag nicht klar und duplizierte jeden Antrag. Allein in Teheran gab es 70 Doubletten, die manuell wieder gelöscht werden mussten. In diesem Durcheinander ging der Visa-Antrag für ein Kind unter. Die Gebühr für die ganze Familie war bereits bezahlt, nur das Kind noch nicht erfasst. Samii sagt, sie habe den Antrag am nächsten Tag nachgeführt und die 36 Franken für das Kindervisum aus eigener Tasche vorgestreckt, damit die Tageskasse stimmt. «Ich habe nichts genommen, sondern etwas gegeben.»

Zwei erstaunliche Urteile

In einer Stellungnahme, die von ihr verlangt wurde, erklärte sie, wie es dazu kommen konnte. Dokumente, die dem Beobachter vorliegen, stützen ihre Version. Um zu zeigen, dass bei aller Vorsicht Fehler passieren können, wies sie auf andere, nicht von ihr verschuldete Pannen in der Visa-Abteilung hin. 

Zwei Wochen später kam die fristlose Kündigung. Verzweifelt wandte sich Samii an die Personalchefin des Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA, schickte Beweisdokumente und die Stellungnahme an sie und weitere EDA-Vertreter. Die Personalverantwortung liege bei der Botschaft, hiess es. Es stehe ihr frei, die Kündigung vor Ort gerichtlich anzufechten.

Samii tat genau das. Mit guten Chancen, wie sie glaubte. Nach iranischem Arbeitsrecht, dem lokale Botschaftsangestellte unterstehen, muss vor fristloser Kündigung schriftlich gemahnt werden. «Das wurde ich nie.» Erstaunlicherweise haben die ersten zwei Instanzen die Entlassung trotzdem für rechtens erklärt – begründet mit der diplomatischen Immunität der Botschaft. 

Haas und Samii

Botschafter Giulio Haas; Ex-Angestellte Maryam Saed Samii.

Quelle: Privat

Samii zog den Fall weiter, er lag damit beim iranischen Justizministerium. «Mit immer neuen Vorwürfen wird versucht, die Kündigung zu legitimieren. Erst warf man mir Bereicherung vor. Dann war ich ein erhöhtes Sicherheitsrisiko. Und nun, 16 Monate später, unterstellt man mir, ich hätte vor der Entlassung Daten kopiert und an Externe weitergeleitet, etwa den früheren Teheraner Botschafter Tim Guldimann.» Sowohl Guldimann und als auch Samii bestreiten, seit dem Ende seiner Amtszeit im Jahr 2004 bis zu ihrer Kündigung irgendwelchen Kontakt gehabt zu haben.

Botschafter Giulio Haas ist intern wie extern nicht unumstritten. Vor zwei Jahren verursachte der 61-Jährige Ex-Wegelin-Banker einen diplomatischen Eklat. Er hatte an einem Vortrag eine despektierliche Karikatur des israelischen Ministerpräsidenten Netanyahu präsentiert. Das EDA musste sich darauf hin in Israel entschuldigen. Zwei langjährige Schweizer Angestellte sollen die Botschaft unter seiner Ägide wegen Differenzen verlassen haben. Gleichzeitig mit Maryam Saed Samii wurden drei weitere lokale langjährige Angestellte entlassen, darunter eine Deutschübersetzerin. Ihr Jahresvertrag wurde aus «Restrukturierungsgründen» nicht verlängert. Dafür wurde sie ersetzt – durch die Tochter einer Bekannten von Botschafter Haas. Die junge Frau spricht kein Deutsch. Haas sei in Ausstand getreten und die Stelle angepasst worden, sagt das EDA dazu.

«Erhebliches Risiko von Folter»

«Wenn die Schweizer Botschaft einer langjährigen Angestellten vorwirft, sie sei ein erhöhtes Sicherheitsrisiko und habe Dienstgeheimnisse verletzt, ist das eine sehr schwere Anschuldigung», sagt der Schweizer Jurist Nils Melzer, Uno-Sonderbeauftragter für Folter. 

Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit verlange, dass sich die Betroffene dagegen zur Wehr setzen könne. «Wenn ihr das EDA den Entlastungsbeweis verwehrt und sie stattdessen an die iranische Gerichtsbarkeit verweist, diese das Verfahren jedoch wegen diplomatischer Immunität nicht durchführen kann, läuft das de facto auf Rechtsverweigerung hinaus» , führt Melzer weiter aus.

Am 15. August 2017 erhält Samii die überraschende Nachricht, dass die dritte Instanz ein Urteil zu ihren Gunsten gefällt hat. Das EDA hat noch nicht entschieden, ob man in Revision gehen will. Der Fall ist also noch hängig.

In einem Staat wie Iran könnten sicherheitspolitisch delikate Vorwürfe zudem Verhöre durch die nationalen Strafverfolgungsbehörden auslösen, mit einem erheblichen Risiko von Folter und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung. «Ganz gleich, ob die von der Botschaft erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht, die Schweiz darf keinesfalls zulassen, dass die Frau deswegen menschenrechtlich inakzeptablen Risiken ausgesetzt wird.»

Mittlerweile sind die iranischen Sicherheitskräfte vermutlich wegen der angeblichen Datenweitergabe auf den Fall aufmerksam geworden. Die 52-Jährige wurde bereits einvernommen. Maryam Saed Samii hat Angst.

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Matthias Pflume, Leiter Extras
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