Wer hat das Stimm- und Wahlrecht?

Alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und das Schweizer Bürgerrecht besitzen, dürfen an der Wahl teilnehmen. Nur wer unter «dauernder Urteilsunfähigkeit oder umfassender Beistandschaft» steht, darf nicht wählen.

Muss man sich registrieren, um wählen zu können?

Nein. Sie müssen sich dafür nicht extra registrieren, weder beim ersten Mal noch später. Sobald Sie alle Voraussetzungen fürs Wählen und Abstimmen erfüllen, trägt Sie die Wohngemeinde automatisch ins Stimmregister ein und Sie erhalten die entsprechenden Wahlunterlagen. 

Muss man in der Schweiz leben, um wählen zu dürfen?

Nein. Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland wohnen, dürfen ebenfalls wählen. Dafür müssen sie sich jedoch bei der jeweiligen Schweizer Vertretung (Botschaft / Konsulat) im Ausland anmelden. Zudem müssen sie im Stimmregister ihrer letzten Wohngemeinde oder ihrer Heimatgemeinde (falls sie noch nie in der Schweiz wohnhaft waren) in der Schweiz eingetragen sein.

Den Nationalrat dürfen Auslandschweizerinnen und -schweizer auf jeden Fall wählen. Aber sie können nicht in allen Kantonen an den Ständeratswahlen teilnehmen.

Mehr Informationen dazu gibt es bei der Auslandschweizer-Organisation oder auf der Wahlwebseite des Bundes

Ob jemand Doppelbürger ist, hat keinen Einfluss auf das Stimm- und Wahlrecht. 

Kann ich Personen aus anderen Kantonen wählen?

Nein. Die Ausübung der politischen Rechte geht von der politischen Gemeinde aus, in der man wohnt. Wählbar sind jeweils nur Personen aus dem Kanton, in dem man den politischen Wohnsitz hat. 

Für wie viele Jahre werden Politiker auf Bundesebene gewählt?

Politikerinnen und Politiker werden jeweils für 4 Jahre gewählt, danach gibt es wieder eine Gesamterneuerungswahl. Das gilt sowohl für den National-, den Stände- als auch den Bundesrat. Diese Vierjahresperiode wird auch Legislatur genannt. Am 20. Oktober 2019 wählt das Volk die Vertreter für die 51. Legislatur. 

Kann das Volk den Bundesrat wählen?

Nein, nicht direkt. Die gemeinsame Versammlung aller National- und Ständeräte wählt die sieben Bundesräte jeweils nach den nationalen Wahlen in der zweiten Woche der Wintersession anfangs Dezember. Alle vier Jahre wird der Gesamtbundesrat ebenso wie das Parlament neu gewählt. Es kann aber zwischen den Wahlen jederzeit zu einer Bundesratswahl kommen, wenn ein Mitglied der Regierung zurücktritt. 

Wie viele Sitze hat jeder Kanton im National- und Ständerat?

In jedem der beiden Räte hat jeder Kanton mindestens einen Sitz. 

Im Ständerat sitzen üblicherweise zwei Vertreterinnen und Vertreter jedes Kantons, respektive Standes. Nur die Halbkantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Stadt und Basel-Land, sowie Obwalden und Nidwalden sind jeweils durch nur einen Ständerat in Bern vertreten. Insgesamt kommen die Kantone deshalb auf 46 Standesvertreterinnen. 

Der Nationalrat ist mit 200 Sitzen der grössere der beiden Räte. Beim Nationalrat werden die Sitze nach Bevölkerungszahl verteilt. So hat der bevölkerungsreichste Kanton Zürich 35 Sitze, während kleine Kantone wie Uri und Glarus je nur eine Person in den Nationalrat wählen können.

Wie wird bestimmt, wie viele Nationalratssitze jeder Kanton hat?

Alle vier Jahre wird aufgrund der ständigen Wohnbevölkerung der Kantone die Anzahl Sitze im Nationalrat neu verteilt. Wächst die Bevölkerung, kann es sein, dass ein Kanton bei den nächsten Wahlen mehr Sitze zu Gute hat. Die Gesamtzahl der Nationalratssitze bleibt dabei immer bei 200.

Ausschlaggebend ist jeweils die Volkszählung im Jahr nach der letzten Gesamterneuerungswahl. Für die Nationalratswahlen 2019 gibt es denn auch eine Sitzverschiebung: Die Kantone Waadt und Genf haben dieses Mal je einen Sitz mehr zu besetzen als bisher. Auf Kosten der Kantone Bern und Luzern, die je eine Person weniger ins Parlament schicken können. 

Muss man auf einer Liste stehen, um gewählt zu werden oder kann man irgendjemanden wählen?

Generell kann man nur gewählt werden, wenn man auch offiziell kandidiert. In einigen Kantonen gibt es spezifische Verfahren, die man dafür durchlaufen muss. Wo es keine solchen Vorgaben gibt, kann aber jeder stimmberechtigte Bürger oder stimmberechtigte Bürgerin gewählt werden, wie zum Beispiel in Uri, Glarus, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden.

Alle Informationen zu den kantonsspezifischen Regeln finden Sie hier.

Gibt es eine Amtszeitbeschränkung für Parlamentarier?

Nein, auf Bundesebene gibt es keine Begrenzung, wie lange jemand im Parlament sitzt. Die Kantone können jedoch selber Amtszeitbeschränkungen einführen. Der Kanton Jura beispielsweise hat entschieden, dass die jurassischen Ständeräte nur zweimal in Folge gewählt werden dürfen. Im Kanton Glarus gilt eine Alterslimite von 65 Jahren. 

Muss man Gemeinde- oder Kantonsrat sein, um ins nationale Parlament gewählt zu werden?

Nein, ein vorheriges politisches Amt ist keine Voraussetzung für eine Kandidatur für den National- und Ständerat.

Muss ein Parlamentarier Schweizer sein?

Ja. Um kandidieren zu können, muss man gemäss Bundesverfassung das Schweizer Bürgerrecht besitzen. Zudem muss man mindestens 18 Jahre alt sein und nicht wegen Geisteskrankheit unter umfassender Beistandschaft stehen.

Die kandidierenden Personen müssen aber nicht zwingend in der Schweiz wohnen, um gewählt zu werden. Auch Auslandschweizerinnen und -schweizer sind zugelassen.

Die Kriterien für eine Kandidatur finden Sie hier

Was ist panaschieren und kumulieren?

Unter diesen Begriffen versteht man Varianten, wie man eine Wahlliste selber abändern kann (siehe auch: Wie funktioniert wählen ganz konkret?).

Kumulieren heisst, dass man eine Kandidatin zweimal auf die Liste setzt und ihr somit zwei Stimmen gibt. Mehr als zweimal wählen kann man aber niemanden.

Panaschieren heisst, dass man eine Kandidatin einer anderen Partei auf die ausgewählte Liste setzt. Es ist erlaubt, Personen unterschiedlicher Parteien zu wählen und auf ein und dieselbe Liste zu setzen.

Was sind Listenverbindungen?

Für die Nationalratswahlen stellen Parteien in allen Kantonen Listen mit Kandidierenden auf. Um ihre Wahlchancen, respektive ihre Chance auf Sitzgewinne, zu erhöhen, können sich mehrere Parteien zusammenschliessen und eine Listenverbindung eingehen. Der Grund dafür ist, dass man eine bestimmte Anzahl Stimmen braucht, um mehr Sitze zu gewinnen. 


Beispiel:

  • Im Kanton X braucht es 100 Stimmen für einen Sitz im Nationalrat.
  • Partei A hat 220 Stimmen erzielt und damit 2 Sitze errungen.
  • Die 20 zusätzliche Stimmen verfallen aber, sie reichen nicht für einen dritten Sitz.
  • Geht Partei A aber mit Partei B – die 190 Stimmen und damit einen Sitz bekommen hat – eine Listenverbindung ein, würde das ein Total von 410 Stimmen und 4 Sitzen ergeben.
  • Wenn Parteien nämlich Listenverbindungen eingehen, werden sie bei der Mandatsverteilung zunächst gemeinsam als eine einzige Liste behandelt. So könnten «überschüssige» Stimmen der einzelnen Parteien zusammengezählt doch noch zu einem Sitzgewinn führen.
  • Ohne die Listenverbindungen würden die 20 Stimmen von Partei A und die 90 von Partei B verfallen (siehe auch ausführliches Rechnungsbeispiel in der Luzerner Zeitung).



Solche Listenverbindungen sind durchaus umstritten. SVP-Nationalrat Sebastian Frehner forderte 2012 in einer Motion vergeblich ein schweizweites Verbot und führte das Beispiel der Nationalratswahlen 2011 in Basel-Stadt an: Die amtierende Nationalrätin Anita Lachenmeier (Grünes Bündnis) sei abgewählt worden, obwohl sie über 10‘000 Stimmen erzielte, dafür sei der CVPler Markus Lehmann mit nur knapp über 4000 Stimmen gewählt worden, weil seine Partei eine Listenverbindung mit der EVP, GLP und BDP eingegangen sei. Der Bundesrat hielt dem entgegen, dass damit «vorab kleinen Parteien einen Ausgleich von systembedingten Nachteilen, wie sie in kleinen Wahlkreisen mit wenigen Mandaten entstehen können» ermöglicht würde.

Was ist Proporz und Majorz?

Das sind die Wahlmechanismen, mit denen die National- und Ständeräte gewählt werden. Die Mitglieder des Nationalrats werden im möglichst korrekten Verhältnis zu ihrer proportionalen Parteistärke im jeweiligen Kanton gewählt – deshalb Proporz. Man nennt die Proporz-Wahl auch Verhältniswahl.

Dem zugrunde liegt die Idee, dass nicht einzelne Politikerinnen und Politiker entscheidend sind, sondern die politischen Parteien und ihre jeweiligen Programme. Erst dank einer Volksabstimmung wird der Nationalrat seit 1919 auf diese Weise gewählt. (weitere Informationen dazu im Bericht von Swissinfo oder auf der Webseite des Bundes

Vorher wurden auch die Mitglieder der grossen Kammer mittels Majorz gewählt. Majorz bedeutet Mehrheitswahl – wer mehr als die Hälfte der Stimmen erzielt, gewinnt. So wird der Ständerat gewählt, ausser in den Kantonen Jura und Neuenburg, wo das Proporzverfahren auch für Ständeratswahlen angewandt wird.

Wie funktioniert wählen ganz konkret?

Frühestens vier und spätestens drei Wochen vor dem Wahlsonntag sendet Ihnen Ihre Gemeinde per Post die Wahlunterlagen zu. Darin hat es sowohl Materialien für die Nationalrats- als auch für die Ständeratswahl.

Wenn Sie nicht wissen, welche Partei und Politiker Sie wählen möchten, kann es hilfreich sein, bei der Online-Wahlhilfe Smartvote einen Smartspider zu erstellen. Dabei können Sie anhand eines Fragebogens Ihre Positionen mit denjenigen von Parteien oder Kandidierenden vergleichen.


Nationalrat

  • Wählen Sie aus den zahlreichen vorgedruckten Listen diejenige Partei aus, die Sie am meisten überzeugt.
  • Sie können die Liste unverändert lassen und damit alle darauf stehenden Personen wählen und alle Parteistimmen (jede Zeile entspricht einer Stimme für die Partei) dieser Partei geben.
  • Oder Sie ändern die bestehende Liste ab und passen sie nach Ihren Wünschen mit Kandidaten anderer Parteien an (das nennt man panaschieren).
  • In dem Fall gehen Ihre Parteistimmen an mehrere Parteien. (vgl. Beispiele von SRF)
  • Wenn Sie bestimmte Kandidaten einer Partei nicht wählen wollen, können Sie sie schlicht durchstreichen. Oder andere Kandidaten doppelt aufführen – maximal zweimal kann man jemanden wählen.
  • Zu guter Letzt: Mit den Wahlunterlagen werden auch leere Listen mitgeliefert, die Sie selber komplett ausfüllen können. 

 

Ständerat
Bei den Ständeratswahlen sind die Regeln je nach Kanton unterschiedlich. In Appenzell-Innerrhoden beispielsweise wird die Vertretung für den Ständerat jeweils ein halbes Jahr vor der nationalen Wahl an der Landsgemeinde bestimmt. Auf der Wahlwebseite des Bundes kann man nachlesen, was im jeweiligen Kanton gilt.

Ausserdem erhalten Sie mit den Wahlunterlagen immer auch Informationen, die das Vorgehen erklären.

Zwei häufige Varianten:

  • Leere Wahlzettel, auf die Sie selber die Namen der gewünschten Kandidatinnen und Kandidaten eintragen können.
  • Und vorgedruckte Listen, bei denen man ankreuzen kann, welche der vorgeschlagenen Politiker man wählen will.


Wichtig: Bei den Ständeratswahlen kann man – anders als beim Nationalrat – Kandidaten nur je einmal wählen. 

Häufig ist bei der Ständeratswahl ein zweiter Wahlgang nötig, da nicht immer beim ersten Wahlgang schon ein Kandidat das absolute Mehr erreicht. Dann erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut Wahlunterlagen.

 

Am Schluss:


Mehr Unterstützung beim Wählen erhalten Sie auch bei Easyvote.

Was ist das absolute und das relative Mehr?

Bei bestimmten Wahlen spricht man vom «absoluten Mehr», das Kandidaten benötigen, um gewählt zu werden. Zum Beispiel bei Ständeratswahlen im ersten Wahlgang und bei Bundesratswahlen. Diese funktionieren nämlich nach dem Majorzsystem. Das absolute Mehr ist dann erreicht, wenn eine Kandidatin die Hälfte der gültigen Stimmen plus eine erreicht.


Beispiel:

  • Von 100 abgegebenen Stimmen sind 4 ungültig oder leer.
  • Übrig bleiben 96.
  • Die Hälfte davon ist 48.
  • Das absolute Mehr wäre also mit 49 Stimmen erreicht.


Meist kommt im zweiten Wahlgang das relative Mehr zum Einsatz. Dabei reicht es bereits zum Sieg, wenn ein Kandidat mehr Stimmen hat als die anderen, auch wenn er oder sie nicht mehr als die Hälfte aller Stimmen bekommt. 

Bis wann spätestens kann ich brieflich wählen?

Das unterscheidet sich je nach Gemeinde und Kanton. In der Regel kann man Montag oder Dienstag vor dem Wahlsonntag noch brieflich abstimmen. Um sicher zu gehen, dass Sie Ihr Wahlcouvert nicht zu spät abschicken, empfiehlt es sich aber nachzusehen, ob es in den Wahlunterlagen Informationen dazu hat. Falls nicht, kann Ihnen Ihre politische Gemeinde darüber Auskunft geben. 

Welcher Briefkasten der Post am nächsten bei Ihnen zuhause ist und wann die Leerungszeiten sind, können Sie auf der Webseite von easyvote einfach nachschauen. 
 

Warum kann ich nicht elektronisch wählen?

Beim sogenannten E-Voting Online abstimmen in der Schweiz E-Voting droht das Aus, bevor es richtig losgeht gab es in den letzten Monaten viel Kritik und Sicherheitsbedenken. Anfangs 2019 wurde die elektronische Stimmabgabe noch in zehn Kantonen angeboten. Nun haben sich aber die beiden Anbieter von E-Voting-Systemen, der Kanton Genf sowie die Post, zurückgezogen.

Der Bundesrat hat im Juni 2019 der Bundeskanzlei den Auftrag erteilt, mit den Kantonen bis Ende 2020 das weitere Vorgehen zu planen und einen Bericht zu erstellen.

Mehr dazu auf der Wahlwebseite des Bundes.  

Was ist eine stille Wahl?

Das bedeutet, dass die Kandidatinnen und Kandidaten automatisch gewählt sind.

Wenn es in einem Kanton nicht mehr offizielle Anwärter hat, als Sitze im Nationalrat zu verteilen sind, dann kann die Kantonsregierung die auf den Listen aufgeführten Personen als gewählt erklären. Das Volk muss und kann dann nicht mehr wählen. Das mag undemokratisch erscheinen, ist aber rechtens.

In Nidwalden ist beispielsweise FDP-Ständerat Hans Wicki in stiller Wahl bereits als Ständerat wiedergewählt worden. Dies weil sich bis zur Eingabefrist kein anderer Kandidat aufstellen liess.

Die stille Wahl des einzigen Nationalrats von Nidwalden dagegen ist erst kurzfristig verhindert worden – ein zweiter Kandidat tritt an und ermöglicht der Nidwaldner Bevölkerung eine tatsächliche Wahl. 

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Tina Berg, Redaktorin
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