Das Geschäft hiess «Keine Lehrabbrüche nach langen Verfahren». Gemeint waren Asylverfahren. Die können viele Jahre dauern.

Der Nationalrat hatte dem Begehren mit grosser Mehrheit zugestimmt: Geflüchtete sollten ihre Lehre auch beenden können, wenn das Amt keinen Anspruch auf Asyl feststellte. Der Nationalrat sah darin einen Akt der Menschlichkeit und der wirtschaftlichen Vernunft.

Dann war der Ständerat dran. Man schrieb den 2. März 2021. Nach neun Wortmeldungen war das Dossier vom Tisch: Der Schweizer Lehrmeister verliert seinen abgewiesenen Lehrling. Per sofort. Ob Heimleiterin, Käser oder Velomech: Weg ist der Mann, fort ist die Frau. Die Arbeit bleibt liegen. «Es reicht nicht, im Büro zu sitzen und über Menschen zu bestimmen, ohne zu wissen, welche Büez wir tagtäglich machen», klagte ein Berner Käsermeister. Er musste seinen Lehrling mitten in der Ausbildung wegschicken.

Seither ist sein Stift Nothilfe-Empfänger. Zurück nach Afghanistan kann er nicht. In der Schweiz ist ihm jede Beschäftigung verboten. Statt anzupacken in der Käserei, sitzt er in einem Rückkehrzentrum. Vielleicht Monate, vielleicht Jahre. Wenn er sich dennoch zu weit ins Freie wagt, wird er verhaftet wie im Februar ein Tibeter. Die Schweiz gibt dem Mann acht Franken am Tag zum Leben und fordert von ihm für den Spaziergang 980 Franken Busse. Wie soll er die je bezahlen können?

Einer der besten Lehrlinge

Oder er zieht in Europa von Land zu Land und landet am Ende wieder in der Schweiz. Weil er sein erstes Asylgesuch in der Schweiz gestellt hat. Wem nützt das? «Er war einer der Besten, die ich hatte. Ich kann es nicht verstehen», klagt der Käser über seinen Stift aus Afghanistan. Statt bei ihm zu arbeiten, liege der junge Mann dem Steuerzahler auf der Tasche, sagte der Käser der «Aargauer Zeitung».

Wer als Staat Asylsuchende schult, verhält sich wie eine Firma bei der Güterabwägung in der Weiterbildung. Was geschieht, wenn der Angestellte nach der Ausbildung kündet? Und was ist, wenn er weiterhin in der Firma bleibt?

Mehrere Hundert Betroffene

Die offizielle Schweiz gibt jedes Jahr etwa drei Milliarden Franken für Entwicklungshilfe aus. Der vom Ständerat erzwungene Lehrabbruch trifft mehrere Hundert Lehrlinge, die in Schweizer Firmen geschult werden respektive wurden.

Es sind nicht alles 17-Jährige oder 18-Jährige, die mit der Pflege von Seniorinnen von einem Tag auf den anderen aufhören müssen. Auch Erwachsene wie ein gestandener Iraner sind darunter. Der 42-Jährige fand nach Jahren des Wartens eine Lehrstelle als Velomech. Auch ihm rief der Ständerat 155 Jahre nach Gründung des Roten Kreuzes in Bern mit einer Note des Bedauerns zu: Du bist hier nicht erwünscht, also geh weg! Bloss: wohin denn? Und wann?

Bundesrätin Karin Keller-Sutter sagte, gewisse Fälle hätten Leute betroffen, «die angestellt wurden, nachdem ihr Asylgesuch abgelehnt worden war». Sie rechnet mit etwa 200 «altrechtlichen Pendenzen». Dem widerspricht der Berner Pfarrer und Flüchtlingshelfer Daniel Winkler. «Wir kennen Dutzende Fälle im Kanton Bern, und schweizweit sind es Hunderte.»

Verzweifelte Lehrlinge, frustrierte Lehrmeister

«Gehen müssen sie nachher sowieso, aber mit einer abgeschlossenen Lehre», sagte der Glarner Ständerat Mathias Zopfi (Grüne), der die Motion unterstützt hatte.

Die Motion wurde von der Christlichen Volkspartei (CVP alias «Mitte»), der SVP und der FDP mit 24 zu 18 Stimmen abgelehnt. Der Zürcher Ständerat Ruedi Noser, Vertreter der FDP, enthielt sich der Stimme. Als Unternehmer und Lehrmeister bildet er seit Jahrzehnten junge Leute aus.

Zurück bleiben am Ende verzweifelte Lehrlinge und frustrierte Lehrmeister.

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René Ammann, Redaktor
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