In Deutschland haben VW-Kunden kürzlich gute Nachrichten erhalten. Tausende bekommen eine Entschädigung, weil ihr Auto nach der Dieselaffäre auf einen Schlag viel weniger wert war. Und zwar dank der neu eingeführten Musterfeststellungsklage. Verbände konnten im Namen von über 200'000 Betroffenen mit dem Konzern einen Vergleich aushandeln. Auch für die noch hängigen 60'000 Klagen ist VW bestrebt, «die Verfahren im Einvernehmen mit den Klägern zeitnah zu beenden». Ende gut, alles gut? 

In Deutschland ja, zumindest für viele. In den USA: ebenfalls. VW musste dort Strafen und Entschädigungen in Milliardenhöhe bezahlen. Aber in der Schweiz? Nichts. Die manipulierten Motoren sind zwar überall auf der Welt dieselben, das Rechtssystem ist es nicht.

Im Gegensatz zu anderen Ländern kennt die Schweiz Jahrelange Verzögerung Wieso es in der Schweiz noch immer keine Sammelklagen gibt bis heute keinen echten kollektiven Rechtsschutz. Keine Sammelklagen. Keine Möglichkeit, eine grosse Anzahl gleicher Delikte gebündelt und gemeinsam zu verhandeln. Die Schweiz wird vom Ausland abgehängt. Jetzt erst recht, wo die EU gerade den Weg für eine europäische Sammelklage freimacht.

Fast unbemerkt hat der Bundesrat während der Corona-Krise dafür gesorgt, dass sich in der Schweiz nichts ändert.

Kein Zugang zum Gericht

Das ist ein Problem. Denn oft bleiben viele Geschädigte auf vielen mehr oder weniger kleinen Schäden sitzen. Für Einzelne ist es meist finanziell zu riskant oder gar unmöglich, die ganze Maschinerie mit teuren Anwälten und jahrelangen Gerichtsverfahren in Gang zu setzen. Davon profitieren Unternehmen, die sich nicht an die Spielregeln halten. Für sie geht es um riesige Summen. 

Das betrifft nicht nur VW-Besitzerinnen, sondern auch Patienten, die wegen falschen Berechnungsmethoden der Krankenkassen zu hohe Spitalbeiträge zahlten. Oder Swisscom-Kundinnen, deren Daten in der Cloud versehentlich gelöscht wurden. Oder Bankkunden, die Anspruch auf Retrozessionen hätten, aber keine bekommen. 

Sammelklagen sind in der Schweiz so umstritten, dass die Politik das heisse Eisen im Zweifel weiterreicht:

  • 2013 verlangte eine Motion die Förderung der kollektiven Rechtsdurchsetzung. National- und Ständerat stimmten zu.
  • 2013 stellte der Bundesrat in einem Bericht fest: Es gibt eine Gesetzeslücke, die bestehenden Instrumente sind ungenügend. Zu oft steht der Zugang zum Gericht in Frage. Systeme wie in Österreich oder Deutschland seien zu prüfen.
  • 2015 kippte der Bundesrat die Vorschläge für kollektiven Rechtsschutz aus dem Finanzdienstleistungsgesetz. Grund: zu umstritten in der Vernehmlassung. Man wolle das lieber in der Revision der Zivilprozessordnung unterbringen. 
  • 2020 strich er die neuen Vorschläge auch aus der Zivilprozessordnung. Grund, schon wieder: zu umstritten in der Vernehmlassung.

«Die Gesetzgeber schulden uns Konsumenten eine Lösung.»

Tina Berg, Beobachter-Redaktorin

Jetzt soll das Traktandum separat behandelt werden. Zeithorizont? Unklar. Bis das Parlament eine Debatte über kollektiven Rechtsschutz startet, geschweige denn eine Vorlage verabschiedet und das Volk über ein quasi sicheres Referendum abgestimmt hat, dürften Jahre ins Land gehen. 

Das geht nicht an. Das Thema darf nicht bei jeder Gelegenheit vertagt werden. Die Gesetzgeber schulden uns Konsumenten eine Lösung, die zur Schweizer Rechtstradition passt. 

Dabei sind es nicht nur Konsumentinnen, die profitieren, wenn man Massenschäden einklagen kann. Wenn ein Konzern wie VW sich mit Tricksereien Wettbewerbsvorteile verschafft, geht das auch auf Kosten der Konkurrenz. Unternehmen, die sich an die Spielregeln halten, sind im Nachteil. Auch ihnen gegenüber ist es unfair, wenn sich Bürgerliche und Wirtschaftsverbände gegen einen kollektiven Rechtsschutz wehren.

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