Was ändert sich?

Künftig gelten alle als Organspenderin oder Organspender. Ausser man hat zu Lebzeiten festgehalten, dass man nicht spenden will. Darum der Name «Widerspruchslösung». Die Angehörigen werden aber weiterhin einbezogen, sie haben ein Vetorecht. Deshalb spricht man von der erweiterten Widerspruchslösung.

Was muss ich tun, wenn ich meine Organe nicht spenden will?

Wer seine Organe oder sein Gewebe nicht spenden will, muss das so festhalten. Der Bund wird dafür ein Register schaffen. Dort kann man seinen Widerspruch eintragen. Wie genau, wird der Bund informieren.

Soll ich mich auch registrieren, wenn ich meine Organe spenden will?

Das wird empfohlen. So ist es für die Zuständigen am einfachsten, zu wissen, was jemand will.

Wenn ich meine Haltung ändere – kann ich meinen Eintrag im Register wieder löschen?

Ja, jederzeit.

Ab wann gilt die neue Regelung?

Wohl frühestens 2024. Zuerst muss der Bund die Bevölkerung umfassend über die neuen Regeln informieren. Weiter muss er das Register aufbauen, in dem sich alle registrieren können, die ihre Organe nicht spenden wollen. Bis dahin gilt die bisherige Regelung, dass man einer Organspende aktiv zustimmen muss.

Wer hat Zugriff auf das Register?

Nur das Spitalpersonal, das für Organspenden zuständig ist. Und nur dann, wenn für eine Person eine aussichtslose Prognose besteht und entschieden worden ist, die lebenserhaltenden Massnahmen abzubrechen.

Kann ich meinen Willen auch anderswo festhalten?

Ja. Einträge in Patientenverfügungen, im elektronischen Patientendossier oder auf einem Spenderausweis bleiben weiterhin gültig. Den Spenderausweis trägt man am besten im Portemonnaie oder in der Handyhülle mit sich.

Welche Rolle haben die Angehörigen?

Es wird künftig noch wichtiger, die Frage «Organspende ja oder nein» in der Familie zu besprechen. Angehörige haben ein Vetorecht gegen eine Entnahme. Dann, wenn nirgends ein Wille festgehalten ist, sie aber wissen oder das Gefühl haben, dass die betroffene Person eine Organspende abgelehnt hätte.

Und wenn die Angehörigen nicht erreichbar sind?

Gibt es kein Dokument, das Klarheit schafft, und sind keine Angehörigen erreichbar, dürfen keine Organe entnommen werden.

Wem dürfen Organe entnommen werden?

Allen Personen ab 16 Jahren, die in der Schweiz versterben. Das heisst, auch hier verstorbenen Besuchern aus dem Ausland oder Touristinnen und Touristen dürfen Organe entnommen werden. Allerdings müssen auch bei ihnen die Angehörigen befragt werden.

Wann dürfen Organe entnommen werden?

Hier bleiben die Regeln gleich. Organe, Gewebe oder Zellen dürfen einer verstorbenen Person nur entnommen werden, wenn zwei Ärztinnen oder Ärzte den Hirntod nachgewiesen haben. Die beiden Ärzte dürfen dabei nichts mit der Organtransplantation zu tun haben. Nach der Diagnose Hirntod ist man juristisch tot, obwohl der Körper dank Beatmungsgerät, Medikamenten und künstlicher Ernährung eigentlich noch funktionieren kann.

Welche Organe können gespendet werden?

Herz, Lunge, Leber, beide Nieren, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm – alle diese Organe können in der Schweiz verpflanzt werden. Auch Zellen und Gewebe können verpflanzt werden, etwa Augenhornhaut, Haut, Herzklappen und grosse Blutgefässe, Knochen, Sehnen, Bänder und Blutstammzellen.

Wie lange müssen Empfängerinnen und Empfänger im Durchschnitt auf ein Organ warten?

Die mittlere Wartezeit für ein Herz oder eine Leber beträgt rund 300 Tage. Am längsten wartet man auf eine Niere, fast 1000 Tage. Ende 2021 warteten über 1400 Menschen in der Schweiz auf ein Organ, knapp 600 haben im selben Jahr ein gespendetes Organ erhalten.

Nationales Organspenderegister zurzeit geschlossen

In einer früheren Version des Artikels stand: Man könne seinen Willen auch im Nationalen Organspendenregister der Stiftung Swisstransplant hinterlegen. Zurzeit ist das aber wegen Sicherheitsbedenken nicht möglich. Bei der Online-Registrierung konnte nicht ausgeschlossen werden, dass sich Personen mit gefälschten Daten im Register eintragen. Alle Infos dazu finden Sie hier.

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Organspende auf Widerruf?

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Wer sich zu Lebzeiten nicht dagegen ausspricht, soll künftig als Organspender gelten. Ist das die beste Lösung?
Quelle: Beobachter Bewegtbild
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Raphael Brunner, Redaktor
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