Arbeitnehmerschutz

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Veröffentlicht am 3. August 2017 - 14:57 Uhr

Wer im Rahmen eines Arbeitsvertrags erwerbstätig ist, profitiert von zahlreichen Schutzbestimmungen, die in verschiedenen Gesetzen geregelt sind, zum Beispiel im Obligationenrecht, im Arbeitsgesetz und im Unfallversicherungsgesetz. Zentral ist der Gesundheitsschutz: Arbeitgeber sind verpflichtet, die nötigen Massnahmen zum Schutz vor Berufsunfällen, Berufskrankheiten und übermässigem Stress am Arbeitsplatz zu treffen. Dazu gehört auch das Einhalten von Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen. Ebenso müssen die Arbeitsplätze gewissen Mindeststandards genügen (punkto Platz, Beleuchtung, Belüftung, Lärm et cetera). Spezielle Schutzbestimmungen gibt es für Jugendliche, für Schwangere sowie stillende Mütter.

Zum Arbeitnehmerschutz gehört aber auch der Schutz vor Angriffen auf die persönliche Integrität der Angestellten, insbesondere der Schutz vor Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung. Schliesslich geniessen Arbeitnehmende in gewissen Fällen auch einen Kündigungsschutz. So gibt es einen Kündigungsschutz bei Militärdienst und Schwangerschaft sowie zeitlich begrenzte Kündigungssperrfristen bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit.

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