Legislative

Teilen

Drucken

Merken

Artikel teilen


Veröffentlicht am 4. August 2017 - 16:03 Uhr

In der Schweiz gilt Gewaltenteilung. Das heisst: Die Staatsmacht ist auf drei voneinander unabhängige Behörden aufgeteilt: auf Exekutive, Legislative und Judikative.

Die Hauptaufgabe der Legislative besteht darin, Gesetze auszuarbeiten und zu verabschieden. Deshalb spricht man in diesem Zusammenhang auch von der gesetzgebenden Gewalt. In der Schweiz wird diese von der Vereinigten Bundesversammlung – also vom Parlament – ausgeübt. Das Parlament setzt sich aus zwei Kammern zusammen: dem Nationalrat und dem Ständerat.

Der Nationalrat besteht aus 200 Volksvertretern. Bevölkerungsstärkere Kantone haben mehr Nationalräte als bevölkerungsschwache. Bei der Anzahl Ständeräte spielt die Kantonsgrösse hingegen keine Rolle. Jeder Kanton stellt zwei Mitglieder, die Halbkantone jeweils ein Mitglied. Gesamthaft gibt es 46 Kantonsvertreter. Der Ständerat widerspiegelt das föderalistische Element in der Schweiz.