Pachtvertrag

Teilen

Drucken

Merken

Artikel teilen


Veröffentlicht am 22. April 2020 - 16:58 Uhr

Der Verpächter verpflichtet sich, dem Pächter eine nutzbare Sache oder ein nutzbares Recht zum Gebrauch und zum Bezug der Früchte oder Erträgnisse zu überlassen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Pächter, hierfür einen Pachtzins zu leisten.

 

Hier ein paar Beispiele für Pachtverträge: die Pacht eines Restaurants, einer Bar oder eines Hotels inklusive Inventar und Kundenstamm, ferner die Pacht eines Schrebergartens, eines Unternehmens oder einer bereits bestehenden Domain. Auch Vieh kann gepachtet werden.

 

Von grosser Bedeutung ist auch die landwirtschaftliche Pacht, sei es, dass ein landwirtschaftliches Gewerbe oder ein landwirtschaftliches Grundstück gepachtet wird. Die landwirtschaftliche Pacht ist im Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG) und in der Pachtzinsverordnung geregelt. Die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) finden nur subsidiär Anwendung. 

 

Es ist nicht immer einfach, die Pacht von anderen Vertragsarten abzugrenzen, zum Beispiel von der Miete. Bei der Miete wird dem Mieter eine Sache lediglich zum Gebrauch überlassen, bei der Pacht hingegen überdies auch zur Nutzung, also zum Bezug von Früchten oder Erträgnissen. Wer beispielsweise eine Kuh pachtet, darf auch deren Milch nutzen.