Schätzung

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Veröffentlicht am 22. April 2020 - 16:20 Uhr

Die sogenannte amtliche Schätzung wird durch das Steueramt veranlasst und dient nur der Erhebung der Steuern. Sie ist meistens erheblich tiefer als der Marktwert, also der Wert, zu dem ein Grundstück normalerweise auf dem freien Markt verkauft werden kann.

 

Möglicher Anlass für eine Schätzung ist meistens der Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft. Oft wird eine solche aber auch im Rahmen einer Erbteilung oder bei einer Scheidung nötig. Auch eine Schenkung oder die Einräumung eines Wohn- oder Nutzniessungsrechts kann Grund für eine Schätzung sein. 

 

Für die Schätzung der Liegenschaft gibt es verschiedene Methoden. Je nach Liegenschaft und Umständen eignet sich die eine Methode besser als die andere. 

 

Eine Schätzung wird in der Regel durch einen professionellen Schätzer gemacht, es gibt aber auch Computerschätzungen. Hier beurteilt der Eigentümer die Liegenschaft mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens am Computer selbstständig, entsprechend tiefer sind die Kosten für die Schätzung. Seine Angaben werden mit jenen von Tausenden anderen in einer Datenbank verglichen.
 

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