Rechtslexikon

Scheidungsrecht


Veröffentlicht am 7. August 2017 - 09:49 Uhr

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Mit der Scheidung wird die Ehe vor Gericht aufgelöst. Sind beide mit der Scheidung einverstanden, braucht es keine zweijährige Trennungsfrist. Mit einem gemeinsamen Rechtsbegehren kann man zusammen ans Gericht gelangen. Ist einer der Eheleute mit der Scheidung nicht einverstanden, muss man zwei Jahre getrennt leben. Danach kann der Scheidungswillige die Scheidung auch gegen den Willen des anderen mit der Scheidungsklage beim Gericht beantragen.

Sowohl bei der einvernehmlichen wie auch bei der Kampfscheidung sind die Nebenfolgen zu vereinbaren bzw. ist darüber zu entscheiden: Das eheliche Vermögen sowie die während der Ehe angesparten Vorsorgeguthaben sind aufzuteilen. Sind minderjährige Kinder vorhanden, muss zudem entschieden werden, bei welchem Elternteil die Kinder vorwiegend leben werden (siehe Obhut), der andere Elternteil muss dann Kinderalimente bezahlen. Die Geschiedenen sollten, wenn möglich, finanziell wieder für sich alleine sorgen. Ist das nicht möglich, kann nachehelicher Unterhalt beantragt werden.

Ein Rechenschieber mit schwarzen- und lila-farbigen Holzkügelchen steht hinter zwei Händen, von der die eine einen Ehering reicht, die andere eine Geldmünze. Wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt, fragt sich, ob und wer Kinderalimente schuldet. Der Alimentenrechner des Beobachters bietet eine nützliche Grundlage zur Berechnung und unterstützt Sie auf der Suche nach einer fairen Lösung.
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