Rechtslexikon

Vermögensverwaltung


Veröffentlicht am 5. März 2020 - 09:43 Uhr

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Unter «Vermögensverwaltung» versteht man allgemein die Verwaltung des Vermögens durch Dritte, in der Regel gegen Bezahlung. Zur Vermögensverwaltung gehört die Beratung des Kunden wie auch die Umsetzung der gewählten und vereinbarten Anlagestrategie. Grundlage ist der Vermögensverwaltungsauftrag, welcher dem Auftragsrecht untersteht und beidseitig jederzeit per sofort kündbar ist.

Der Kunde kann den Auftrag an die Bank erteilen, wo er das zu verwaltende Vermögen deponiert hat. Oder er beauftragt einen unabhängigen Dritten, welcher Zugriff auf die entsprechenden Vermögenswerte erhält. Die jährlichen Gebühren für die Verwaltung bemessen sich in der Regel an der Höhe des Depotwerts. Teilweise werden auch erfolgsabhängige Gebühren vereinbart. Zusätzlich zahlt der Kunde in der Regel die Depotgebühren sowie Courtagen für die Börsentransaktionen an die Bank. Alternativ sind auch sogenannte All-in-Fees möglich, dann sind sämtliche Gebühren im Grundtarif enthalten. Unabhängige Vermögensverwalter werden von der Bank häufig an den generierten Einkünften beteiligt, sie erhalten Retrozessionen, auch Kickbacks genannt. Diese stehen jedoch vollumfänglich dem Kunden zu, ausser er verzichtet ausdrücklich darauf.

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