Liebe Leserin, lieber Leser

Ich recherchiere oft über Justizfälle. Aber die Geschichte des jungen Afghanen Ali Jassim (Name geändert) hat mein Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert.

Im Juli 2020 kurz vor Mitternacht wurde er von Polizisten an der Zürcher Stadtgrenze kontrolliert. Sie verhafteten ihn und steckten ihn für zwei Tage in den Knast. Auf dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft steht, Jassim habe sich «wissentlich und willentlich» auf Stadtgebiet aufgehalten, obwohl das Migrationsamt ihm das untersagt hatte.

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Sein Anwalt überprüfte die auf dem Strafbefehl angegebenen Koordinaten und stellte fest: Die Staatsanwaltschaft hatte sich nicht einmal die Mühe gemacht, die Koordinaten bei Google Maps einzutippen. Dann nämlich hätte sie festgestellt, dass sich der Afghane gar nicht auf dem verbotenen Gebiet aufgehalten hatte. Bei seiner Verhaftung versuchte er das den Polizisten noch zu erklären, doch sein Einwand wurde weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft geprüft. Erst nach der Intervention des Anwalts wurde der Strafbefehl aufgehoben und das Strafverfahren eingestellt. 

Dieser Justizirrtum ist kein Einzelfall. Staatsanwaltschaften schicken manchmal auf gut Glück einen Strafbefehl – wie «Versuchsballone», um zu sehen, ob Einsprache erhoben wird oder eben nicht. Jassim steht stellvertretend für viele andere Fälle, die nie öffentlich werden. Der Beobachter will Fehler nicht nur aufdecken, sondern auch sichtbar machen. Darum verleihen wir jedes Jahr den Negativpreis «Fehlbefehl des Jahres».

Die für Ali Jassim zuständige Staatsanwaltschaft wollte damals den Preis nicht entgegennehmen. Also mieteten wir kurzerhand eine Plakatfläche direkt vor ihren Büros. Ein Mahnmal und eine Erinnerung: Wir schauen genau hin! Das ist unsere Aufgabe: hinschauen, nachfragen und nicht lockerlassen.

Und genau das ermöglichen uns auch unsere unsere Abonnentinnen und Abonnenten.

Herzliche Grüsse

Lukas Lippert, Recherchejournalist