Kurz vor Mitternacht kontrollieren im Juli 2020 Polizisten den jungen Afghanen Ali Jassim* (Name geändert) an der Stadtgrenze einer Schweizer Grossstadt. Sie verhaften ihn und stecken ihn für zwei Tage in Haft. Die Staatsanwaltschaft erlässt am nächsten Tag einen Strafbefehl: Jassim habe sich «wissentlich und willentlich» auf Stadtgebiet aufgehalten, obwohl das Migrationsamt ihm das untersagt hatte. Das Urteil: 1500 Franken Geldstrafe oder fünf Tage Gefängnis.

Über einen Bekannten erhält Jassim die Nummer eines Anwalts. Der möchte anonym bleiben. Er sei auf die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft angewiesen und befürchte sonst Nachteile für seine Klienten. Der Anwalt gibt die im Strafbefehl angegebenen Koordinaten auf Google Maps ein und stellt fest: Jassim wurde ein paar Meter ausserhalb der Stadt festgenommen. Jassim hatte das bereits den Polizisten gesagt, die Staatsanwaltschaft machte sich aber nicht die Mühe, die Angaben im Rapport zu überprüfen. Und das, obwohl sie in einem Strafbefehlsverfahren als Richter fungiert.

Strafbefehle sind der Alltag der Schweizer Justiz. 92 Prozent der Verbrechen und Vergehen werden damit abgeurteilt. 2020 waren das 83'357. Staatsanwälte können Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten verhängen – gemäss Strafprozessordnung aber nur, wenn die beschuldigte Person den Sachverhalt eingestanden hat oder dieser anderweitig «ausreichend geklärt» ist. Im Fall von Ali Jassim geschah weder das eine noch das andere.

Kein Einzelfall

Der Beobachter sucht den Fehlbefehl des Jahres und rief dazu auf, ihm fragwürdige Strafbefehle zu schicken. Das grosse Echo zeigt: Jassim ist kein Einzelfall. Häufig wird der Sachverhalt schludrig abgeklärt. Die Konsequenzen treffen vor allem sozial schwache Menschen empfindlich. Insbesondere Ausländerinnen und Ausländer, die auch überproportional häufig im Gefängnis landen.

Ohne Anwalt wäre Jassims Strafbefehl ohne gerichtliche Überprüfung nach zehn Tagen rechtskräftig geworden. Da er die Busse nicht hätte bezahlen können, wäre er ins Gefängnis gekommen und die Straftat wäre ans Migrationsamt gemeldet worden. Das hätte ihm den Weg zur Aufenthaltsbewilligung erschwert.

So wurde sein Strafverfahren aber eingestellt. Ali Jassim erhält eine Entschädigung von Fr. 507.90. Mittlerweile arbeitet er Vollzeit im Gartenbau und zahlt Steuern.

Gesucht: Der Fehlbefehl des Jahres 2022

92 Prozent aller Verbrechen und Vergehen werden mit Strafbefehlen abgeurteilt. 2020 waren das 83'357. Ohne ein Gericht überzeugen zu müssen, können Staatsanwälte Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten aussprechen. Trotz dieser grossen Macht wird ihre Arbeit kaum kontrolliert. Der Beobachter möchte das ändern.

In Kooperation mit dem Verein Entscheidsuche.ch und einer hochkarätigen Jury küren wir den Fehlbefehl 2022. Schicken Sie uns Ihren Strafbefehl, den Sie stossend finden, mit einer kurzen Beschreibung des Falls an strafbefehl@beobachter.ch oder anonym unter sichermelden.ch.

Mehr zu Strafprozessordnung bei Guider

Wer beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, sollte sich unweigerlich mit der Schweizer Strafprozessordnung vertraut machen. Guider räumt für Beobachter-Abonnenten nicht nur beim Fachjargon der Gerichtssprache auf, sondern zeigt darüber hinaus mittels Checkliste, welche Punkte man generell beachten sollte, um in der Strafuntersuchung nicht unter die Räder zu kommen.

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