Ja. Gemäss Strassenverkehrsgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, «wer ein Motorfahrzeug einem Führer überlässt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass er den erforderlichen Ausweis nicht hat». Wie es der Wortlaut dieser Bestimmung schon erahnen lässt, ist der Straftatbestand nicht nur bei Vorsatz erfüllt, sondern bereits bei fahrlässigem Ignorieren.

Das heisst: Um sich nicht strafbar zu machen, muss man sich als Halter oder Halterin eines eigenen Fahrzeugs bei der Person, die damit herumfahren möchte, erkundigen, ob sie im Besitz des Ausweises ist. Und zwar bevor man ihr das Fahrzeug überlässt. Kennt man sie nicht gut, sollte man sich den Führerausweis zeigen lassen. Nur bei Freunden oder Familienangehörigen darf man auf deren Aussage vertrauen.

Fazit: Da Sie den Arbeitskollegen nur flüchtig kannten, hätten Sie sich von ihm den Ausweis zeigen lassen müssen.

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