Mia Müller* parkierte ihr Auto vor einem Sonnenstudio in Glattbrugg ZH und ass im Restaurant nebenan. Nach einer Stunde fuhr sie wieder los. Wenig später erhielt sie eine Rechnung von Autohilfe 24. Für eine Leerfahrt müsse sie Fr. 472.35 zahlen.

Empört rief Müller bei Autohilfe 24 an. «Es hatte noch genug freie Parkplätze», sagt sie. Es habe keinen Grund gegeben, ihr Auto abzuschleppen Ein Fall für SRF 3 Auto abschleppen – wann ist das legitim? . Der Mitarbeiter am Telefon sagte, sie sei bei Autohilfe 24 gemeldet worden, doch als der Abschleppdienst gekommen sei, sei sie schon weg gewesen. 

Er bot an, sie solle das Geld direkt überweisen, so müsse sie die 120 Franken für die Administration nicht zahlen. Müller ging nicht auf das Angebot ein. Nebenbei erwähnte sie, dass es auf dem Parkplatz ihrer Praxis oft Falschparkierer Strassenverkehr Immer Ärger beim Parkieren habe. Das brachte den Mitarbeiter auf eine kreative Idee. Wenn er künftig ihre Falschparkierer abschleppen könne, müsse sie die Rechnung nicht bezahlen. Wie das funktioniere, erkläre er ihr persönlich. «Ich fand das Angebot seltsam», sagt Müller. Autohilfe 24 wollte diesen Ablauf nicht kommentieren.

Autohilfe 24 fällt nicht zum ersten Mal negativ auf

Bereits im Jahr 2015 berichtete der Beobachter Autohilfe 24 470 Franken für nichts über Tricks des Abschleppdienstes. Damals warb er mit 50 Franken Belohnung für gemeldete Falschparkierer und verrechnete nicht durchgeführte Leerfahrten. Autohilfe 24 bestritt die Vorwürfe.

Der Besitzer eines privaten Parkplatzes darf ein Fahrzeug nur abschleppen lassen, wenn er den Platz benötigt. Die Rechtslage ist aber schwammig. Wer die Rechnung für ungerechtfertigt hält, solle es darauf ankommen lassen und nicht zahlen, rät Beobachter-Experte Daniel Leiser. 

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3 Tipps: Parkieren auf Privatgrund

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Auf Privatgrund parkiert und dafür einen Einzahlungsschein kassiert? Wir haben 3 Tipps.
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Deborah Bischof, Redaktorin
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