Ein schöner Ausflug zum Strandbad sollte es werden. Doch der Tag endete mit einer gehörigen Portion Ärger. Und einer saftigen Parkbusse von 120 Franken.

«Ich stellte mein Auto vor dem Strandbad auf die Wiese. Dort war zwar kein offizieller Parkplatz, aber mehr als genug Platz», sagt Monika Rufer. Ein Parkverbotsschild sah sie nirgends. «Beim Strandbadparkplatz waren die angrenzenden Grünflächen mit Steinen geblockt, damit man dort nicht parken kann. Aber wo ich mein Auto hinstellte, war nichts», ärgert sie sich. Erst später habe sie erfahren, dass auf einer Tafel im Kleingedruckten stand, man dürfe den Wagen nicht auf Grünflächen stellen.

Das Auto einfach auf der Wiese stehen zu lassen kann verführerisch sein, wenn alle anderen Parkplätze besetzt oder gar weit und breit keine Parkfelder zu sehen sind. Aber darf man das? Was sagt das Gesetz zum Parkieren auf Grünflächen?

Auch Naturschutz spielt eine Rolle

«Klar ist der Fall, wenn es Parkplätze in Sichtweite hat – auch wenn diese besetzt sind», sagt Beobachter-Experte Daniel Leiser. Die Signalisationsverordnung schreibt nämlich ausdrücklich vor: «Wo Parkfelder gekennzeichnet sind, dürfen Fahrzeuge nur innerhalb dieser Felder parkiert werden.»

Aber auch wenn keine solchen Parkfelder sichtbar sind, dürfe man sein Auto nicht einfach so auf der grünen Wiese abstellen. Denn grundsätzlich müssen Parkplätze auf Grünflächen als solche bewilligt sein – was zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Anlass auch temporär der Fall sein könne.

Dabei spielt auch Naturschutz eine Rolle, erklärt Leiser: «Bei der Bewilligungspflicht geht es insbesondere auch um die Einhaltung der Umwelt- und Gewässerschutzbestimmungen. Wer also auf Nummer sicher gehen will, erkundigt sich vorgängig beim Eigentümer oder dem Besitzer nach einer solchen Bewilligung, bevor er seinen Wagen auf der grünen Wiese abstellt.»

Mehrere hundert Franken

Wie viel man für widerrechtliches Parken auf Grünflächen berappen muss, lässt sich nicht konkret sagen. Klar ist nur: es kann teuer werden. Beobachter-Experte Leiser sagt: «Je nachdem, welche Rechtsgrundlage beim Parkieren auf der grünen Wiese tangiert wird, kommt der betreffende Parksünder – wie im Fall von Frau Rufer – mit einer Ordnungsbusse Straftat begangen So straft der Staat davon. Wenn aber Bestimmungen ausserhalb der Strassengesetzgebung verletzt wurden, kann die Busse auch schnell einmal mehrere hundert Franken plus Verfahrenskosten betragen.»

Die vielen Anfragen beim Beobachter-Beratungszentrum zeigen: Parkieren sorgt oft für Ärger. Im grossen Parkplatz-ABC erfahren Sie, was beim Parkieren Sache ist. 

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