Jürg Zwahlen* fällt aus allen Wolken, als er den Brief des Strassenverkehrsamts liest: Der 78-Jährige darf ab sofort kein Motorfahrzeug mehr lenken. Zudem soll er den Fahrausweis abgeben und sich verkehrsmedizinisch untersuchen lassen. Als Grund führt das Amt an, sein Hausarzt habe ihn gemeldet – wegen Zweifeln an seiner Fahreignung.
Zwahlen wendet sich an die Hotline des Beobachters: «Es kann doch nicht sein, dass man mir den Fahrausweis entziehen will, obwohl ich auf der Strasse nie negativ aufgefallen bin.» Zudem habe ihm sein früherer Hausarzt bestätigt, dass er nach wie vor uneingeschränkt fahrtauglich sei.
Zusätzlich verwirrend findet Jürg Zwahlen: Gemäss der Verfügung des Amts kann er entweder zum Verfahren schriftlich Stellung nehmen oder bei der übergeordneten Verwaltungsbehörde Rekurs erheben. Was soll er denn jetzt tun?
Beim Beobachter erfährt er: Wenn das Amt den Ausweis vorsorglich entziehen will, um die Fahreignung abzuklären, muss es einen begründeten Verdacht auf ein verkehrsmedizinisches Problem angeben.
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* Name geändert
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Quelle: Beobachter Bewegtbild