Der Student hatte bereits 60 Stunden hinter sich. Doch der Fahrlehrer zögerte den Termin für die Prüfung weiter hinaus. Es gebe leider keine freien Termine mehr – doch das stimmte nicht. Bei Fehlern reagierte der Lehrer mit Sätzen wie: «Das ist ja nicht zu fassen.» Prompt fiel der Schüler durch die Prüfung. Als ihm der Lehrer ein weiteres Abo für 15 Stunden andrehen wollte, versuchte er sein Glück anderswo – und bestand die Prüfung innert kürzester Zeit, wie er im Gespräch mit dem Beobachter sagt.

«Du fährst wie eine Grossmutter», bekam eine andere Schülerin von ihrem Lehrer an den Kopf geworfen, dann – wenn sie in einer Verkehrssituation überfordert war – ein ungeduldiges «Kannst du das denn immer noch nicht?». Eine andere Lehrerin schlug auf die Hand der Fahrschüler, wenn diese nicht auf Anhieb den richtigen Gang erwischten. Nach zehn Fahrstunden riet sie ihren Schülern vom Autofahren ab.

Für Brigitte Würtz, Präsidentin des Verbands Schweizerischer Fahrlehrer-Berufsschulen (VSFB), ist ein solches Verhalten «unter aller Würde». 94 bis 110 Franken bezahlen Lernfahrer durchschnittlich für eine Fahrstunde. Dafür hätten sie Anspruch auf einen professionellen Unterricht.

Doch der ist immer weniger gewährleistet. Die Fälle von Fahrlehrern, die sich ihren Schülern gegenüber unflätig verhalten und inkompetent sind, scheinen sich zu häufen. Das hat einen Grund: Bis 2008 prüften die Strassenverkehrsämter, ob die Kandidaten die nötigen Voraussetzungen mitbringen, um später als Fahrlehrer zu arbeiten. Seitdem bestimmen die schweizweit acht Fahrlehrerberufsschulen für Personenwagen, wen sie zur Ausbildung zulassen. «Wegen des neuen Gesetzes passiert es, dass Fahrlehrerberufsschulen aus kommerziellen Gründen Kandidaten aufnehmen, die sich nicht für die Ausbildung oder den Beruf eignen», kritisiert Brigitte Würtz. Denn ein Selektionsverfahren schreibt die neue Fahrlehrerverordnung den Berufsschulen nicht vor.

Weder Bewerbung noch Aufnahmegespräch

Hans Peter Krieg, ehemals Leiter an der grössten Schweizer Fahrlehrerfachschule ffs, erinnert sich: «Als die Strassenverkehrsämter noch selektionierten, fielen bis zu 80 Prozent der Kandidaten durch.» Jetzt hingegen herrscht bei den Aufnahmen Wildwuchs: «Einige Schulen verlangen von den Kandidaten weder eine Bewerbung, noch führen sie mit ihnen ein Aufnahmegespräch», empört sich Würtz. Zudem gebe es zuhauf Fälle von Kandidaten, die zur Fahrlehrerausbildung zugelassen würden, ohne die minimalen Voraussetzungen für den Schuleintritt zu erfüllen, fügt sie hinzu. Solchen Kandidaten fehle etwa die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport, oder sie hätten ungenügende Deutschkenntnisse.

Auch Krieg beobachtet, dass seit 2008 die Fahrlehrerausbildungsstätten zunehmend ungeeignete Schüler aufnehmen, die zudem nicht in der Lage sind, diszipliniert zu lernen. «Die Schulen übten auf diese Schüler aber zu wenig Druck aus, weil sie die Ausbildung ja bezahlten», erinnert sich Krieg.

Die Eignung zählte bisher kaum

Eigentlich hätte die Gesetzesänderung von 2008 den Beruf des Fahrlehrers professionalisieren sollen. Sven Britschgi, Geschäftsführer der Vereinigung der Strassenverkehrsämter: «Die Strassenverkehrsämter, das Bundesamt für Strassen und der Fahrlehrerverband waren sich einig, dass ein Berufsbild des Fahrlehrers geschaffen werden soll, indem ein Berufsverband und nicht mehr ein kantonales Amt für die Ausbildung zuständig ist.» Doch nach drei Jahren ist mit dem Ergebnis kaum jemand zufrieden. Auch die vom Fahrlehrerverband mit der Qualitätssicherung beauftragte Kommission konnte den Missstand nicht beheben.

Hans Peter Krieg, mittlerweile nicht mehr in der Fahrlehrerausbildung tätig, wünscht sich eine Neuausrichtung. Zudem müssten die Kantone bei der Selektion mehr Verantwortung übernehmen. Einig sind sich die Experten in einer Sache: Nicht das Geld, sondern die Eignung und Qualität sollen künftig bestimmen, wer Fahrlehrer wird. So könne verhindert werden, dass sich auf den Strassen Fahrlehrer tummeln, die ihren Schülern die Freude am Fahrunterricht nehmen.

Krieg geht aber noch einen Schritt weiter. Schon vor 2008 sei die Selektion nicht gut genug gewesen. Die Strassenverkehrsämter hätten schon damals zu wenig genau geprüft, ob sich die Kandidaten als Erwachsenenbildner eigneten. «In der Vorselektion punktete vor allem, wer sich in Automobiltechnik, Mathematik und Allgemeinwissen profilierte. Die charakterlichen Eigenschaften als Erwachsenenbildner zählten kaum», sagt Hans Peter Krieg.

«Die Bewerber mussten unter anderem ein psychologisches Eignungsgutachten einreichen», relativiert Eugen Leu, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Strassenverkehrsamts des Kantons Zürich: «Damals standen intellektuelle Fähigkeiten im Vordergrund, didaktische wurden aber genauso berücksichtigt.» Und René Altschul, Fahrlehrerausbildner an der ffs, verteidigt seine Branche: «Wir sind heute darauf bedacht, dass wir unsere Schüler fachlich und pädagogisch gut ausbilden.»

Ob vor 2008 oder heute – die erwachsenenbildnerische Eignung und Kompetenz spielte bei den Fahrlehrern offenbar weder bei der Aufnahme- noch bei der Abschlussprüfung die entscheidende Rolle. 3746 Fahrlehrer sind mittlerweile in der Schweiz unterwegs. Unter diesen sind viel zu oft solche am Werk, die ihre Schüler fertigmachen, blutige Anfänger anfluchen und sie verspotten.

«Die Experten pochten an der entscheidenden Abschlussprüfung bis anhin zu wenig auf den pädagogischen Aspekt», sagt René Altschul. Deshalb wünscht er sich Prüfungsexperten, die sich im erwachsenenbildnerischen Bereich weitergebildet haben. Seit die Kommission für Qualitätssicherung umstrukturiert worden sei, gingen die Bestrebungen in die richtige Richtung, fügt er an.

Reklamationen sind selten

Obwohl sich manche Fahrlehrer hinter der geschlossenen Autotür unflätig verhalten, haben sie kaum mit Konsequenzen zu rechnen. Denn Reklamationen von unzufriedenen Fahrschülern erhält das Strassenverkehrsamt nur sehr selten, wie Roland Schnieper, Chefexperte Führerprüfungen des Kantons Zürich, bestätigt. Auch der Schweizerische Fahrlehrer-Verband registriert kaum Beanstandungen seitens der Fahrschüler. Auf dem Portal Fahrlehrervergleich.ch sind Bewertungen möglich, es sind aber nur wenige abgegeben worden, und die meisten fallen positiv aus.

Fahrlehrerin Brigitte Würtz überrascht das nicht: «Die Schüler trauen sich nicht, zu reklamieren, weil sie anfänglich unsicher sind und an ihren Fahrkünsten zweifeln oder zu Unrecht glauben, eine Reklamation könnte ihnen bei der praktischen Prüfung zum Verhängnis werden.» Und wenn sie bei der Prüfung durchgekommen sind, ist vielen Schülern egal, ob die Fahrstunden zuvor der schiere Horror waren.

Reklamieren die Schüler nicht, wird allerdings die Kluft zwischen guten und schlechten Fahrlehrern wohl weiterhin gross bleiben.