Es passierte bei über Tempo 100, nachts um drei Uhr auf der deutschen Autobahn: «Erst ein Knall, dann schepperte es gewaltig. Ich dachte, das Auto falle auseinander», sagt Caspar Ruetz.

Der Gemüsehändler fuhr mit einer Ladung frischer Spargeln von Baden-Württemberg nach Zürich. Doch das Kreuzgelenk der Kardanwelle war gebrochen. Ruetz musste den Land Rover samt Anhänger abschleppen lassen.

«Ausgerechnet die Kardanwelle. Genau auf diesen Schwachpunkt habe ich meinen Garagisten mehrmals hingewiesen», ärgert sich Ruetz. Vor Beginn der Spargelsaison wollte er sicher sein, dass der Land Rover mit Baujahr 2002 in einwandfreiem Zustand war. Er brachte ihn zur Kontrolle in die Team Uetli Garage der Emil Frey AG in Zürich.

«Alles in Ordnung»

«Nach dem Service bemerkte ich ein Klickgeräusch. Ich brachte das Auto zurück in die Garage. Man sagte mir, es sei alles in Ordnung.» Wenige Tage später wurde das Geräusch lauter, beim Bremsen begann der ganze Wagen zu vibrieren. Ein befreundeter Automechaniker vermutete ein Problem mit der Kardanwelle. Sie lenkt die Motorenkraft auf die Achsen.

«Ich fuhr erneut in die Uetli-Garage und bat um die Prüfung der Kardanwelle. Aber wieder hiess es: ‹Alles in Ordnung.› Man habe die Welle sogar neu gefettet.»

Für Fridolin Altmann ist diese Diagnose völlig unverständlich. Der Garagist aus Niederurnen GL hat 30 Jahre Erfahrung mit den britischen Geländewagen. Bei ihm liess Ruetz sein schwer beschädigtes Auto reparieren. «Das Kreuzgelenk der Kardanwelle ist bei diesem Modell ein bekanntes Problem. Für eine Diagnose genügt dem Fachmann eine Probefahrt auf dem Garagengelände», sagt Altmann.

Garagist haftet bei Fahrlässigkeit

Bei der Uetli-Garage ist man sich keines Fehlers bewusst. «Herrn Ruetz’ Aussagen entsprechen nicht den Tatsachen», schreibt Geschäftsstellenleiter Michael Wiedemeier ohne weitere Präzisierung. Ruetz habe den Wagen zu wenig lange für eine Prüfung zur Verfügung gestellt. Ruetz dazu: «Bei keinem der drei Werkstattbesuche sagten die Mechaniker, dass sie mehr Zeit bräuchten. Man schickte mich immer wieder nach Hause.»

Beobachter-Beraterin Katharina Siegrist empfiehlt Ruetz, den Schaden auf jeden Fall geltend zu machen : «Ein Garagist muss so vorsichtig arbeiten, wie man es von einer Fachperson erwarten darf. Sonst handelt er fahrlässig.» Der Garagist haftet für den von ihm fahrlässig verursachten Schaden wie etwa die Abschlepp- oder Reparaturkosten. Für Letztere allerdings limitiert bis zum Zeitwert des Wagens.

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