Ja, aber Sie müssen nicht die ganze Rechnung berappen. Als Automobilist unterstehen Sie der sogenannt strengen Kausalhaftung: Sie müssen grundsätzlich auch ohne Verschulden für einen Schaden aufkommen. Da in Ihrem Fall jedoch der unaufmerksame Hundebesitzer den Unfall mitverursacht hat, wird Ihre Haftung den Umständen entsprechend reduziert.

Die Tierarztkosten wird Ihre obligatorische Autohaftpflichtversicherung übernehmen, allerdings muss der Hundehalter mit einer Kürzung bis zur Hälfte rechnen.

Wäre auch am Auto ein Schaden entstanden, müsste dafür die Privathaftpflichtversicherung des Hundebesitzers aufkommen. Weil jedoch die Haftung des Tierhalters weniger streng ist, bekämen Sie nur einen Drittel bis die Hälfte des Schadens ersetzt. Besser fahren Sie mit einer Teilkaskoversicherung: Diese übernimmt üblicherweise den ganzen Schaden am Wagen, wird aber eventuell gegenüber dem Hundehalter Regressansprüche stellen.

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