Eine Familie will nicht, dass ihr Vater auf dem Gemeindefriedhof bestattet wird. Einerseits hatte er mit einigen, die dort liegen, sein Leben lang Probleme. Andererseits waren die Berge seine Welt, genauer: ein Berg. Auf diesen ist er mehrmals pro Woche gestiegen, er kannte dort jede Pflanze, jeden Weg und jedes Lebewesen. Also wieso seine Urne nicht an diesem Berg, an einer schönen Stelle, gleich neben einer stattlichen Eiche, vergraben?

Denn in der Schweiz ist es grundsätzlich erlaubt, die Asche von Angehörigen in der Natur zu verstreuen – sei es im Wald, in der Luft oder im Wasser. Auch das Vergraben einer Urne im Wald ist nicht explizit verboten, allerdings sollte die zuständige Gemeinde informiert werden. Bei Privatgelände ist die Einwilligung des Eigentümers nötig. Nicht erlaubt ist es, die Urne im Wasser zu versenken, geschweige denn, sie aus einem Flugzeug zu werfen.

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Beispiel Zürich: Dort sieht die Bestattungsverordnung vor, dass die Beisetzung von Urnen oder das Verstreuen von Asche ausserhalb von Friedhöfen gestattet ist, wenn «die Bestimmungen des Forst-, Gewässerschutz-, Luftfahrt-, Bau- und Umweltrechts eingehalten werden und wenn Urnen und Kremationsasche nicht als solche erkennbar sind und nach kurzer Zeit nicht mehr wahrgenommen werden können». Um private Bestattungen zu vermeiden, erweitern viele Gemeinden ihr Angebot und bieten beispielsweise Bestattungen im Wald an. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Ihre gewünschte Art möglich ist.

Eine weitere Voraussetzung ist zudem, dass Urnenbeisetzungen ausserhalb von Friedhöfen nicht kommerziell durchgeführt werden. Das Bundesgericht bestätigte unlängst das entsprechende Verbot (Urteil 2C_234/2016 vom 14. Juni 2016). Die Sterbehilfeorganisation Dignitas hatte Beschwerde eingereicht, weil das Verbot die in der Verfassung garantierte Wirtschaftsfreiheit einschränke, ohne dass dafür eine ausreichende gesetzliche Grundlage oder ein öffentliches Interesse vorliege. Zudem werde das Prinzip der Verhältnismässigkeit verletzt.

Dem entgegnete das Bundesgericht, dass das Bestattungswesen aus sozialpolitischen und polizeilichen Gründen monopolisiert und damit dem sachlichen Anwendungsbereich der Wirtschaftsfreiheit entzogen sei.

Verschiedenste Arten der Bestattung

Rechtlich gesehen gibt es zwei Formen der Bestattung: Die Erdbestattung eines Sargs oder die Feuerbestattung (Kremation). Dabei werden die Überreste nach der Einäscherung in einer Urne beigesetzt. Die Kremation, die von der katholischen Kirche erst seit 1963 akzeptiert ist, ist heute in der Schweiz die weitaus häufigste Form der Bestattung.

Während ein Sarg ausschliesslich in einem Friedhof beerdigt werden darf, kann eine Urne auf viele verschiedene Arten bestattet werden.

Nachfolgend einige Beispiele:

  • Zuhause: In der Schweiz ist es erlaubt, die Urne zuhause aufzustellen. Auch im eigenen Garten darf diese vergraben oder aufgestellt werden. Wirklich befriedigend scheint diese Form der ewigen Ruhe aber nicht zu sein: «Immer wieder bringen Leute ihre Urne nach einigen Monaten zurück, da sie realisiert haben, dass es doch sehr schwierig ist, die Asche der geliebten Frau jeden Tag in der Nähe zu haben», heisst es beispielsweise beim Bestattungsamt Basel.
  • In der Natur: Asche gilt als «natürlich», deshalb darf sie ohne Weiteres in der Natur verstreut werden. Wer dazu die Urne vergraben will, sollte dies bei der Gemeinde anmelden. Man sollte aber beachten, dass sie nicht nach den ersten Regenfällen wieder zum Vorschein kommt.
  • Auf dem Wasser: Es ist auch erlaubt, die Asche in Seen oder Flüsse zu verstreuen – sofern keine Menschen in näherem Umkreis baden. Die Urne allerdings gehört nicht ins Wasser. Wenn Bestattungen auf dem Meer gewünscht sind, so sollten internationale Gewässer aufgesucht werden, da gewisse Länder Bestattungen in der Natur per Gesetz verbieten.
  • In der Luft: Asche kann auch aus einem Heissluftballon, Flugzeug oder Helikopter in den Wind gestreut werden. Allerdings sollte dabei nicht unterschätzt werden, dass es sich bei einer erwachsenen Person um zwei bis drei Liter Asche handelt. Weil solche Bestattungen anspruchsvoll sind, sollten diese nur mit professioneller Hilfe durchgeführt werden. Es gibt sogar die Möglichkeit, die Asche von Verstorbenen in einem mit Helium gefüllten Ballon bis an den Rand der Stratosphäre zu bringen. Kostenpunkt: 3220 Franken.