Der Fall des Thurgauer Schafmästers, der seine Tiere brutal durch den Stall warf, sorgte letzten Oktober für Schlagzeilen. Ein Video zeigt, wie er Lämmer über einen Zaun wirft, andere Tiere an den Hinterbeinen durch den Stall zerrt und sie mit einem Stock traktiert.

Jetzt wurden der Exnachbar des Schafzüchters, der die Aufnahmen gemacht hatte, und der Tierschützer Erwin Kessler, der das Video auf seiner Website veröffentlichte, angeklagt. Gegen beide wurde Strafanzeige Opfer einer Straftat Den Täter anzeigen? erstattet und Strafantrag gestellt, bestätigte die Staatsanwaltschaft Thurgau. Der Vorwurf lautet auf «mehrfache Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch ein Aufnahmegerät».

Weshalb Medien wie «Blick» oder «20 Minuten», die das Video ebenfalls gezeigt haben, sich nicht vor Gericht verantworten müssen, liegt laut Staatsanwalt Patrick Müller daran, dass gegen sie kein Strafantrag gestellt wurde.

 

«Sie verfolgen jetzt nicht den Tierquäler, sondern mich, weil ich diese Tierquälerei enthüllt habe.»

Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT)

 

Der Rentner, der die Aufnahmen von seinem damaligen Wohnort in Herrenhof TG mit einer Videokamera gemacht hatte, sagt, er habe von der Staatsanwaltschaft einen Maulkorb erhalten, er wolle sich nicht äussern.

Für Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), ist die Anklage gegen ihn und den Urheber des Videos ein Ablenkungsmanöver. «Sie verfolgen jetzt nicht den Tierquäler , sondern mich, weil ich nach dem Fall Hefenhofen TG auch diese Tierquälerei enthüllt habe.»

Damit sei erreicht worden, dass das Verfahren gegen den Schafwerfer sistiert wurde. Zumindest ist die Befürchtung Kesslers, der Fall könnte verjähren, wenig begründet. Die Verjährungsfrist beträgt gemäss Strafgesetzbuch zehn Jahre.

Für das Veterinäramt ist das alles kein Problem. Es habe im Oktober 2018 eine unangekündigte Kontrolle auf dem Hof des Schafhalters durchgeführt. «Dabei wurden keine Missstände festgestellt», so der Leiter des Informationsdiensts der Thurgauer Staatskanzlei.

Von aussen einsehbar

Diese Sicht teilt Franz Riklin nicht. Für den emeritierten Freiburger Strafrechtsprofessor sollte es zulässig sein, «einen tierhalterischen Missstand, verursacht durch den brutalen Umgang mit Schafen» und die als ungenügend erachtete behördliche Reaktion öffentlich zu rügen.

«Zudem ist es gemäss Strafgesetzbuch nicht verboten, Aufnahmen zu machen, wenn der Stall von aussen von jedermann ohne weiteres einsehbar ist», sagt Riklin. «Es müsste eigentlich so sein, dass die beiden nicht verurteilt werden, weil die Vorfälle von jedermann beobachtet werden konnten.»

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