Sie sehen gleich aus, Farbe und Schrift sind identisch, das Foto eines Steaks ziert die Website eines veganen Restaurants ebenso wie die des Fischspezialisten Nordsee. Was sie unterscheidet, sind einzig Name, Menü und Adresse der Restaurants.

Es geht um Schattenwebsites, die wie Verkehrsumleitungen funktionieren: Wer auf den Bestellknopf klickt, landet beim Lieferdienst Eat.ch – und nicht an der Theke der Pizzeria um die Ecke.

Das niederländische Unternehmen Just Eat Takeaway, zu dem Eat.ch seit letztem Sommer gehört, hat für Restaurants, Imbissbuden und Fast-Food-Ketten in der Schweiz fast 6000 Internetadressen angelegt. Europaweit sind es mehr als 120'000. Das zeigen Daten der IT-Sicherheitsfirma Domaintools, die der Bayerische Rundfunk ausgewertet und mit dem Beobachter geteilt hat.

Kaum ein Gastronom weiss, dass Eat.ch oft gleich mehrere Websites für sein Restaurant eingerichtet hat, obwohl das in den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht. Jene, die Schattenwebsites kennen, sind bei Google-Suchen darauf aufmerksam geworden: Meist steht die eigene Restaurant-Website dort unter bezahlten Anzeigen von Eat.ch.

Eine Gebühr für «mehr Aufmerksamkeit und mehr Umsatz»

Solche Umleitungen verärgern manche Beizer. Bei Bestellungen über Eat.ch müssen sie bis zu 13 Prozent Provision bezahlen. Liefert die Veloflotte von Eat.ch die Bestellung aus, ist es sogar knapp ein Drittel. Wird dagegen über die eigene Restaurant-Website geordert, geht Eat.ch leer aus.

Eat.ch versteht sich als Bestellplattform, Kurierdienst und Werbepartner der Restaurants und rechtfertigt damit die Gebühren. Der Service sei «vertraglich geregelt», schreibt Eat.ch, die Websites würden den Restaurants «zu mehr Aufmerksamkeit und mehr Umsatz im Wettbewerb» verhelfen.

Problematische Marktmacht

Der Lieferdienst Just Eat Takeaway will zur weltweit grössten Bestellplattform ausserhalb Chinas wachsen. Diese Marktmacht hält der Zürcher Rechtsanwalt Martin Steiger für ein Problem: «Lieferdienste schieben sich zwischen Restaurants und deren Gäste.» Eat.ch sei vergleichbar mit Reiseportalen wie Booking.com und Tripadvisor. Gesetze, die den Wettbewerb in der App-Economy regeln, fehlen in der Schweiz. Über die «Lex Booking» wird das Parlament erst in der Herbstsession beraten.

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