
Katharina Siegrist
Veröffentlicht am 3. Januar 2026 - 06:00 Uhr
Veröffentlicht am 3. Januar 2026 - 06:00 Uhr

Ob Erinnerungen oder Sperriges: Viele Schweizerinnen und Schweizer lagern Dinge extern.
Bild: Tom Huber
Heimlicher Latexfetisch oder kleinere Wohnung: Die Gründe, warum sich Menschen externen Stau- und Lagerraum mieten, sind vielfältig. Rechtlich gilt aber für alle dasselbe. Der Beobachter beantwortet die häufigsten Fragen.
Welche Gesetzesbestimmungen gelten?
Eigentlich keine. Es gelten in erster Linie die Bestimmungen, die man im Vertrag mit der Vermieterin abgemacht hat, beziehungsweise die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Nur wenn es dort Lücken hat, kommt das Obligationenrecht zum Zug. Selfstorage wird dann als Mix aus Mietvertrag und Hinterlegungsvertrag behandelt.
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