Grundsätzlich ja. Die Fassade gehört rechtlich nicht mehr zum gemieteten Wohnraum, und der Hauseigentümer hat ein Interesse daran, dass der Gesamteindruck seines Gebäudes ordentlich ist. Da auch die orange Fahne für die Konzernverantwortungsinitiative das äussere Erscheinungsbild des Hauses verändert, ist ein Verbot möglich.
Dabei kommt es aber immer auch auf die konkreten Umstände an. An einem historischen Gebäude etwa wird es klar nicht erlaubt sein, dauerhaft eine Peace- oder Piratenflagge aufzuhängen. Bei einer Fahne, die vorübergehend aufgehängt wird – etwa in der heissen Phase eines Abstimmungskampfs –, lässt sich eher darüber streiten, ob die Fahne wegmuss, vor allem wenn sich niemand daran stört und es auch sonst keinen sachlichen Grund für das Verbot gibt. So argumentieren zumindest mieterfreundliche Juristen.
Wie immer gilt: Am besten reden Sie mit dem Vermieter . Vielleicht können Sie sich darauf einigen, dass die Fahne spätestens am Abstimmungstag wegkommt.
2 Kommentare
Wie sieht es denn aus wenn man eine solche Fahne als Vorhang, also innen am Fenster aufhängt? Kann einem dies der Vermieter ebenfalls verbieten?
Sehr geehrter User, als Mieter dürfen Sie Ihre Wohnung im Innenbereich frei einrichten – soweit zumindest der Grundsatz. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnten. Freundliche Grüsse, Ihr Beobachter-Team