«Man kanns ja mal versuchen», das scheint bei der Zürcher Immobilienverwaltung Verit die Devise zu sein. Zumindest bei der Wohnungsabgabe: «Die Verwaltung wollte uns 150 Franken für einen Geräteservice verrechnen», erzählt Martina Gerisch. «Wir hätten eine entsprechende Klausel unterschrieben.»

«Nicht rechtens»

Das kam ihr und ihrem Partner seltsam vor. Ihre Internetrecherche ergab: Eine solche Pauschale ist nicht statthaft. Die beiden weigerten sich unter Berufung auf Art. 267 des Obligationenrechts, den Betrag zu bezahlen. Und siehe da: Bei der Schlussrechnung fehlte der Posten.

«Wir haben den Eindruck, dass Verit mit der Unwissenheit der Mieter rechnet», sagt Gerisch. «Tatsächlich sind solche Vereinbarungen im Voraus nicht rechtens», betont Beobachter-Beraterin Rosmarie Naef.

Verit ihrerseits stellt sich auf den Standpunkt, dass ein solcher Geräteservice zu den Nebenkosten gerechnet werden dürfe. Das stimmt. Allerdings nur wenn der Service im Lauf der Mietdauer erfolgt. Die Kosten müssen dann bei den regulären Nebenkosten aufgeführt sein.

Auch Verit scheint klar zu sein, dass die Zusatzbedingungen nicht über jeden Zweifel erhaben sind: «Wir werden im Zuge der nächsten Überarbeitung des Mietvertrags die Zusatzbedingungen gesamthaft einer generellen Überprüfung unterziehen», erklärt Verit-Sprecherin Ramona Strassberger auf Anfrage.