Schwere RAV-Strafen verlängern Arbeitssuche – so vermeiden Sie sie
Wer sich beim RAV nicht an die Regeln hält, wird bestraft. Jetzt zeigt eine Studie: Das kann böse Folgen haben. Mit den Tipps vom Beobachter sind Sie auf der sicheren Seite.
Veröffentlicht am 1. Juli 2025 - 17:37 Uhr
RAV-Strafen verkürzen die Arbeitssuche durchschnittlich um 6,5 Tage.
Wer etwa das Beratungsgespräch beim RAV vergisst oder sich zu wenig auf Stellen bewirbt, wird von der Arbeitslosenversicherung bestraft. Diese Strafen werden bei jeder dritten Stellensuche (die Zeit, in der jemand arbeitslos ist) in der Schweiz verhängt. Das zeigt eine neue Studie im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco).
Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, untersuchten die Forscher fast vier Millionen Arbeitssuchen zwischen 2009 und 2022. Das Resultat: Strafen bei der Arbeitslosenversicherung haben eine paradoxe Wirkung. Im Durchschnitt verkürzen sie die Arbeitssuche um 6,5 Tage. Wirksam sind aber nur leichte bis mittlere Strafen – wenn also das Arbeitslosengeld zwischen 1 und 30 Tagen gestrichen wird.
Forscher vermuten Frustreaktion
Brummte das RAV hingegen zwischen 31 und 60 dieser sogenannten Einstelltage auf, beobachteten die Forscher das Gegenteil: Arbeitssuchende brauchten dann fast 80 Tage länger, um eine neue Stelle zu finden.
Gemäss «Tages-Anzeiger» vermuteten die Forscher, dass harte Strafen zu einer Frustreaktion führen oder Betroffene «aus der Bahn» werfen. Von den schweren RAV-Strafen ist nur ein kleiner Teil der Arbeitssuchenden betroffen.
Die Beobachter-Tipps für Arbeitslose
Das müssen Sie tun, um schwere Strafen bei der Arbeitssuche zu vermeiden:
- Schon vor der Kündigung eine neue Stelle suchen: Wenn Sie kündigen und während der Kündigungsfrist keinen neuen Job finden, gelten Sie als selbstverschuldet arbeitslos. Dafür erhalten Sie 31 bis 60 Einstelltage. Nur wenn der gekündigte Job als unzumutbar gilt, liegt eine Ausnahme vor. Die gesetzlichen Hürden dafür sind aber hoch. Als zumutbar gilt fast alles.
- Die Arbeitsstelle nicht während der Kündigungsfrist verlassen: Wenn Sie die Kündigungsfrist nicht vollständig abarbeiten, verzichten Sie selbstverschuldet auf Lohn. Dafür erhalten Sie zwischen 1 und 60 Einstelltagen. Die genaue Anzahl hängt von der jeweiligen Situation ab.
- Jeden Zwischenverdienst dem RAV melden: Sie müssen dem RAV unaufgefordert alles melden, was ihre Arbeitslosenentschädigung betrifft – auch wenn Sie beispielsweise nur einige Tage für einen Bekannten arbeiten. Tun Sie das nicht, gibt es zwischen 1 und 60 Einstelltagen. Wenn Sie die Meldepflicht wissentlich verletzen, kann sogar eine Strafanzeige drohen.
- Eine vom RAV zugewiesene Stelle müssen Sie antreten: Wenn das RAV Ihnen eine Stelle zuweist, müssen Sie sich innerhalb der gesetzten Frist bewerben oder die Stelle antreten. Tun Sie das nicht, erhalten Sie schon beim ersten Mal 31 bis 45 Einstelltage. Beim zweiten Mal sind es sogar 46 bis 60. Sind Sie überzeugt, dass eine Stelle nicht passt oder dass sie unzumutbar ist, besprechen Sie Ihre Bedenken mit dem RAV. Bleibt dieses dabei, müssen Sie sich trotzdem bewerben.