Chiara Wittwer (Name geändert) absolvierte Anfang Oktober ihre Prüfungen zur Direktionsassistentin. Um zehn Uhr morgens traf sie im Prüfungssaal ein, um sich einzurichten, dreieinhalb Stunden später sollte die Prüfung beginnen. Doch bis zum Schluss kämpften sie und weitere 180 Teilnehmende mit der Technik. Wittwer erzählt: «Ich war mit meinen Nerven am Ende.»

Zuständig für die Berufsprüfung war die Prüfungsorganisatorin Examen.ch. Die Organisation führte sie im Auftrag der Prüfungskommission, delegiert vom Kaufmännischen Verband Schweiz, durch. Um die Mithilfe von KI-Programmen zu verhindern, setzen die Organisatoren auf sogenannte Prüfungssticks.

Das sind USB-Sticks, die den Zugriff auf Chat GPT und Co. sperren. Die Absolventinnen erhielten ihren Stick im Voraus, um ihn zu testen. Ausgerechnet am Tag der Prüfung funktionierte das System nicht. 

Wie Wittwer und ihre Mitabsolventinnen erzählen, kam es zu massenhaften Fehlermeldungen: «Es waren zwar Leute der IT vor Ort, sie kamen bei den vielen Problemen jedoch nicht hinterher.» Es kam zu Verzögerungen, die Prüfung startete schliesslich mit einer dreiviertelstündigen Verspätung, ohne USB-Stick. 

Server überlastet

Doch das war nicht die einzige Aufregung an diesem Tag: Auch das Herunterladen von notwendigen Dokumenten funktionierte nicht. Laut Schilderungen der Absolventinnen war der Server überlastet. Die Lösung der Prüfungskommission: Die Prüflinge sollten die Dokumente etappenweise herunterladen. 

«Während die einen die Aufgaben bereits durchlesen konnten, mussten andere bis zu 15 Minuten warten», erzählt Chiara Wittwer. «Das sind keine fairen Voraussetzungen. Es gab einige Absolventinnen, die in Tränen ausbrachen und aus dem Saal begleitet wurden.» Ob sie die Prüfung trotz der Belastung bestanden haben, erfahren die Kandidatinnen erst in einem Monat.

Ähnliche Zustände erlebten auch 900 angehende Personal-Fachpersonen, die Mitte September ihre Fachprüfung absolvieren wollten. Wie «20 Minuten» berichtete, wurde der Prüfungsstart wegen WLAN-Problemen mehrere Male verschoben. Auch hier lagen die Nerven der Prüfungskandidaten blank. 

Lohnt sich eine Beschwerde?

Solche weiterführenden Fachausbildungen erfordern nicht nur ein hohes zeitliches Engagement, sie sind auch kostspielig. Verständlich also, dass die Absolventen einen reibungslosen Verlauf erwarten. Die angehenden Direktionsassistentinnen zahlten allein für die Prüfung Gebühren von 2000 Franken.

Auf Anfrage bestätigt Annette Stoffel, Präsidentin der Prüfungskommission der Direktionsassistenz, dass es gewisse IT-Probleme gab. Vom überlasteten Server, der beim Herunterladen der Dokumente abstürzte, habe sie jedoch keine Kenntnisse gehabt.  

Momentan würde abgeklärt, wie die technischen Probleme entstanden sind, sagt Stoffel. Eine Rückerstattung der Prüfungsgebühren oder weitere Massnahmen wie die Wiederholung der Prüfung sehe die Prüfungskommission nicht vor: «Wir bedauern die unerwarteten Umstände sehr. Die Prüfung konnte jedoch nach Verzögerung ordentlich durchgeführt werden.»

Chiara Wittwer und ihre Klasse teilen diese Ansicht nicht. Zu belastend waren die vielen technischen Probleme, um von einer ordentlichen Prüfung zu sprechen. Doch wie können sie sich wehren? Das Beratungszentrum des Beobachters empfiehlt, das Gespräch mit der zuständigen Prüfungskommission zu suchen. Wenn das nicht fruchtet, können die Absolventinnen und Absolventen eine Beschwerde einreichen. 

Volle Konzentration als Voraussetzung

Dabei kann man sich auf eine Empfehlung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI, ehemals BBT) berufen. Diese hält fest: «Ein Kandidat muss seine Prüfungsleistung unter Umständen erbringen können, die eine volle Konzentration auf die ihm gestellten Aufgaben ermöglichen.» Dazu gehöre auch eine funktionierende IT-Infrastruktur. Die Prüfungskommission müsse sicherstellen, dass der Computer und die notwendige Software funktionieren.

Wer durch die Prüfung fliegt und die Schuld bei den belastenden Umständen sieht, hat 30 Tage Zeit, die Beschwerde einzureichen. Die Absolventinnen können beispielsweise fordern, dass die Prüfung wiederholt oder die Bewertung offengelegt wird.

Das Beschwerdeverfahren kann jedoch sehr zeit- und kostenaufwendig sein. Das SBFI fordert einen Kostenvorschuss von 860 Franken. Dieser wird nur zurückerstattet, wenn die Beschwerde gutgeheissen wird.