Von der Vereinsversammlung aus Platzgründen ausgeschlossen
Obwohl ich mich fristgemäss angemeldet habe, verweigert mir der Verein die Teilnahme an der Generalversammlung – aus Platzmangel. Ist das rechtens?

Veröffentlicht am 9. Juli 2026 - 05:00 Uhr

Nein, das Vorgehen des Vorstands ist nicht zulässig. Denn er verletzt damit Ihr elementarstes Mitgliedschaftsrecht. Wenn der Vorstand an der Durchführung der Versammlung festhält, sind die Beschlüsse, die dort getroffen werden, zumindest anfechtbar und möglicherweise sogar nichtig.
Der Beobachter empfiehlt, sofort – und am besten schriftlich – beim Vorstand zu intervenieren. Fordern Sie die Verantwortlichen auf, die Versammlung so zu organisieren, dass alle Mitglieder teilnehmen können, die sich korrekt angemeldet haben. Wenn das nicht möglich ist, muss die Vereinsversammlung verschoben werden.
Machen Sie den Vorstand darauf aufmerksam, dass die getroffenen Beschlüsse zumindest anfechtbar und eventuell sogar nichtig sind, wenn er am Ausschluss festhält. Stellen Sie dementsprechend in Aussicht, dass Sie die betreffenden Vereinsbeschlüsse innert 30 Tagen anfechten werden, falls Ihrem Anliegen nicht nachgekommen wird.




