Ja und nein. Das Fusionsgesetz ist zwar auch für die Fusion von Vereinen anwendbar. Aber nur in einer «abgeschwächten» Form. Wichtigste Aufgabe für die Vereinsverantwortlichen ist, dass die Fusion in einem Fusionsvertrag schriftlich festgehalten wird. Dieser sollte insbesondere den Namen, den Sitz, die Rechtsform der beteiligten Vereine sowie das Umtauschverhältnis der Mitgliedschaften regeln.

Danach müssen die Vereinsmitglieder den Fusionsvertrag an einer Versammlung absegnen. Es braucht ein qualifiziertes Mehr von mindestens drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. Die Mitglieder haben ein Austrittsrecht: Sie können innerhalb von zwei Monaten nach dem Fusionsbeschluss frei aus dem Verein austreten, wobei der Austritt rückwirkend auf den Beschlusszeitpunkt gilt. Die Fusion wird rechtswirksam, sobald alle beteiligten Vereine der Fusion zugestimmt haben.

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