Die Privatsphäre eines Menschen ist ein hohes Gut und geniesst einen besonderen Schutz. Das gilt natürlich auch am Arbeitsplatz und muss vom Arbeitgeber respektiert werden. Wie in der neuen Broschüre «Daten- und Persönlichkeitsschutz am Arbeitsplatz – mein gutes Recht» des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten erläutert wird, findet die Privatsphäre der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers anderseits dort ihre Grenzen, wo sie mit den Geschäftsinteressen des Arbeitgebers oder mit dem Gesetz in Konflikt gerät.

Die Broschüre klärt darüber auf, was Arbeitgeber beim Einsatz von Videoüberwachung zu beachten haben, wie bei auffälligem Surfverhalten der Angestellten vorzugehen ist, oder dass bei der Recherche nach Stellenbewerbern nur öffentliche zugängliche Quellen konsultiert werden dürfen.

Auch beim Online-Dienst «Think Data» stehen Datenbearbeitungen durch Unternehmen im Blickpunkt: Auf www.thinkdata.ch finden Unternehmen, Behörden und Organisationen Ratschläge und Informationen zum korrekten Umgang mit den bei ihnen anfallenden Personendaten. Anhand von kurzen, praxisorientierten Geschichten können sich die Nutzer mit den Konzepten des Datenschutzes und der Transparenz vertraut machen. Behandelt werden unter anderem die Bereiche Biometrie, Umgang mit Korrespondenz, Geolokalisierung oder Videoüberwachung. Der nicht-kommerzielle Dienst Think Data wird von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe betreut, der auch der EDÖB angehört.

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Broschüre «Daten- und Persönlichkeitsschutz am Arbeitsplatz – mein gutes Recht»: Download (PDF, 505 kb)

Online-Dienst «Think Data»: www.thinkdata.ch