Als Angela Hirter (Namen aller Betroffenen geändert) ihrem Chef eröffnete, sie sei schwanger und wolle nach der Babypause im gleichen Teilzeitpensum wie bisher arbeiten, stellte er sie vor die Wahl: Entweder sie übernehme nach der Rückkehr eine Vollzeitstelle mit mehr Verantwortung zum gleichen Lohn oder sie arbeite im gewohnten Umfang mit weniger Verantwortung weiter, erhalte aber 20 Prozent weniger Lohn. Innerhalb einer Woche sollte sie sich entscheiden. Als Grund gab der Chef an, umstrukturieren zu wollen.

«In Wahrheit wollte er Geld sparen und nutzte meine Schwangerschaft aus», sagt Hirter. Schnell merkte sie, dass er ihr die 100-Prozent-Stelle bloss zum Schein offeriert hatte. «Hinter meinem Rücken hatte er sie bereits einem Kollegen angeboten.» Hirter entschied sich für den Vollzeitjob, unter der Bedingung, dass die dreimonatige Kündigungsfrist ihrer bisherigen Anstellung nach dem Mutterschaftsurlaub eingehalten werde. Man einigte sich nicht. Obwohl der Chef widerrechtlich handelte, endete die Geschichte schliesslich mit einer «einvernehmlichen Kündigung». Hirter sucht Erklärungen für das Vorgefallene: «Er glaubte wohl, ich würde mich auf den schlechten Handel einlassen.» Vorher sei sie vom Chef gefördert worden. «Vermutlich war er enttäuscht, dass ich schwanger wurde. Als ob sich Mutterschaft und berufliches Vorankommen ausschliessen würden.»

Wer sich zur Wehr setzt, riskiert den Job

Genau diese Erfahrung machen aber viele Frauen. Statistiken gibt es dazu keine, doch Gewerkschaften, Beratungs- und Schlichtungsstellen erhalten regelmässig Anfragen von Müttern, die am Arbeitsplatz diskriminiert werden. «Wir haben immer wieder solche Fälle», sagt etwa Corinne Schärer von der Gewerkschaft Unia in Bern. Und längst nicht alle Betroffenen wehren sich. «Die Dunkelziffer dürfte beträchtlich sein.»

Die Formen der Benachteiligung sind vielfältig. Manche Frauen sollen zu Bedingungen arbeiten, die sie als Mutter schlicht nicht erfüllen können, zum Beispiel auf Abruf im Stundenlohn. Toya Krummenacher von der Unia Nordwestschweiz hört oft, dass Schwangere Arbeiten übernehmen sollen, die sie laut Gesetz gar nicht ausführen dürften, zum Beispiel ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat mehr als vier Stunden am Tag im Stehen zu arbeiten. Wer sich zur Wehr setzt, riskiert Streit – und möglicherweise den Job. Häufig komme es vor, dass die Stelle nach dem Mutterschaftsurlaub einfach gestrichen werde.

«Manche Arbeitgeber scheinen zu glauben, eine Frau werde bei der Geburt auch von ihrem Verstand entbunden», sagt Antonella Bizzini von der Infostelle Frau+Arbeit in Weinfelden. Bei den Schlichtungsstellen zum Gleichstellungsgesetz ist das Problem ebenfalls bekannt: «In etwa jedem dritten Fall, der bei uns landet, geht es um Diskriminierungen im Zuge von Schwangerschaften, Tendenz zunehmend», sagt Susy Stauber von der Schlichtungsstelle Zürich. Selbst im öffentlichen Dienst sind Mütter nicht vor Benachteiligungen gefeit, wie Bettina Dauwalder vom VPOD in Bern bezeugt. Meist sind Diskriminierungen nicht offensichtlich. «Probleme von Müttern am Arbeitsplatz lassen sich oftmals nicht klar auf die Schwangerschaft zurückführen. Aber sehr oft ist sie der Auslöser für Konflikte», sagt Dauwalder.

Die wohl häufigste Form, Mütter loszuwerden, ist die Weigerung, den Beschäftigungsgrad zu reduzieren. «In Betrieben, in denen viele Mitarbeitende mit tiefen Pensen beschäftigt sind, ist dies teilweise verständlich», räumt Dauwalder ein. Für eine Mutter bedeutet es aber, dass sie ihre Stelle aufgeben muss. «Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Pensenreduktion», erklärt die Soziologin und Arbeitsspezialistin Doris Baumgartner (siehe Interview am Ende des Artikels).

Arbeitgeberverband: «Organisatorische Probleme»

Am eigenen Leib erfahren musste dies Ursula Isler. Sie hatte erst wenige Monate in ihrem neuen, verantwortungsvollen Job in der Dienstleistungsbranche gearbeitet, als sie schwanger wurde. Die Signale, die sie daraufhin vom Chef erhielt, waren unmissverständlich: «Man liess mich wissen, dass ich ein Teilzeitpensum gleich vergessen könne», erzählt sie. Doch Isler wollte die Stelle nicht aufgeben und schlug vor, nach der Geburt weiterhin 100 Prozent zu arbeiten. Sie stiess auf taube Ohren. Mit frappanter Ehrlichkeit wies der Vorgesetzte sie darauf hin, dass für ihn nur Leistung zähle. «Er sagte, Mütter fehlten oft und wären zeitlich nicht genügend verfügbar.» Ein klarer Fall von Diskriminierung.

Thomas Daum, Direktor des Arbeitgeberverbands, spricht von bedauerlichen Einzelfällen und wirbt um Verständnis. Schwangerschaften und Pensenreduktionen stellten viele Arbeitgeber vor organisatorische Probleme. «Mit Diskriminierung hat das nichts zu tun», sagt er. Die meisten Arbeitgeber verhielten sich korrekt.

Die Fachleute an der arbeitsrechtlichen Front machen andere Erfahrungen. Und sie befürchten, dass die Wirtschaftskrise die Situation für Mütter verschlechtert. «Die Mutterschaftsversicherung hat kaum Entspannung gebracht», konstatiert Antonella Bizzini von der Infostelle Frau+Arbeit. Erstaunlich ist das Verhalten vieler Arbeitgeber vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Weil die Gesellschaft altert, mahnen nicht zuletzt Wirtschaftsvertreter, wieder mehr Kinder auf die Welt zu setzen. Ausgerechnet am Arbeitsplatz stossen Schwangere aber auf Widerstand. Und auch Väter, die zugunsten von Familienarbeit ihr Pensum reduzieren möchten, erfahren häufig Ablehnung. «Das ist gesellschaftlich noch immer zu wenig akzeptiert», sagt Leila Straumann, Leiterin der Fachstelle Gleichstellung von Frauen und Männern Basel-Stadt. In den Köpfen vieler Arbeitgeber dominierten – bewusst oder unbewusst – traditionelle Rollenbilder: der Mann als Ernährer, die Frau als Erzieherin.

Das musste auch Martina Erni erfahren. Die Ernährungsberaterin arbeitete Teilzeit in einem Spital. Als sie ihr drittes Kind erwartete, stellte sie ein Gesuch, den Mutterschaftsurlaub unbezahlt um ein halbes Jahr zu verlängern. Ihr Pensum sollte eine Kollegin übernehmen. Der Chef stimmte zu. Im gleichen Atemzug wies er sie jedoch darauf hin, dass er ihr den Wiederantritt nicht garantieren könne. «Zuerst sprach er von Neuorganisation. Dann liess er durchblicken, er könne sich nicht vorstellen, dass ich mit drei Kindern noch weiterarbeiten wolle», erzählt Erni. Später erfuhr sie, dass er der Kollegin angeboten hatte, ihren Job ganz zu übernehmen. Kurz darauf erhielt sie prompt die Kündigung. Als Grund wurden letztlich persönliche Differenzen zwischen ihr und einer weiteren Teamkollegin genannt. «Eine muss gehen», habe man ihr gesagt, und zwar diejenige mit dem tieferen Pensum. Für den Chef eine elegante Lösung: «So musste er sich nicht mit den Hintergründen befassen, und die dreifache Mutter war er auch los.» Beim Erzählen steigt erneut Wut in ihr hoch. «Mit meiner Arbeit war man immer zufrieden.»

Erni akzeptierte die missbräuchliche Kündigung nicht, doch der Chef blieb hart. Man einigte sich auf eine Abgangsentschädigung. Heute ist Erni arbeitslos. Geblieben sind ihr drei zusätzliche Monatslöhne – und eine grosse Enttäuschung.

Mütter haben Anspruch auf besonderen Schutz

  • Kündigungsschutz: Während der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt darf der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht kündigen. Ausnahme: Diese Regelung gilt nicht während der Probezeit.
  • Arbeitsbedingungen: Die Arbeit darf die Gesundheit von werdender Mutter und Kind nicht beeinträchtigen. Hierzu gibt es eine Vielzahl besonderer Schutzbestimmungen, etwa das Verbot gefährlicher Arbeit oder von Überstunden.
  • Familienpflichten: Eltern von Kindern unter 15 Jahren dürfen der Arbeit gegen Vorlage eines Arztzeugnisses bis zu je drei Tage pro Fall fernbleiben, um für erkrankte Kinder zu sorgen.
  • Diskriminierungsverbot: Arbeitgeber dürfen Angestellte in keiner Weise wegen ihres Geschlechts benachteiligen. Dies gilt bei Frauen insbesondere auch in Bezug auf Schwangerschaft. Um sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen, gibt es kantonale Schlichtungsstellen.
  • Die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs und eine Änderung des Arbeitspensums nach der Rückkehr ist Verhandlungssache. Abmachungen sollten schriftlich festgehalten werden.
Interview: Doris Baumgartner, Soziologin

Frauen sind am Arbeitsplatz oft schlechter gestellt. Schuld daran sind traditionelle Rollenbilder, sagt die Soziologin Doris Baumgartner.

Beobachter: Die Wirtschaft fordert, dass Frauen wieder mehr Kinder gebären, weil die Gesellschaft altert. Gleichzeitig werden Müttern am Arbeitsplatz überall Steine in den Weg gelegt. Wie erklärt sich dieser Widerspruch?
Doris Baumgartner: Das sind zwei verschiedene Ebenen. Für betroffene Arbeitgeber sieht die Situation anders aus als auf der Ebene allgemeiner Werte. Wenn eine Frau etwa an den regulären Mutterschaftsurlaub zusätzlich unbezahlten Urlaub anhängen möchte, können sich organisatorische Probleme ergeben. Davor scheuen viele zurück. Solche Arbeitskonflikte sind keine Seltenheit.

Beobachter: Was hat die Mutterschaftsversicherung ausser 14 Wochen bezahltem Urlaub gebracht?
Baumgartner: Sie ist eine Grundlage, die einen Teil möglicher Diskriminierungen einklagbar macht. Das heisst nicht, dass damit alles in Ordnung ist. Es gibt keine Arbeitsplatzgarantie, kein Recht auf Pensenanpassung oder eben auf unbezahlten Urlaub. Man würde ein Gesetz aber massiv überschätzen, wenn man glaubt, es könne sämtliche Diskriminierungen verhindern.

Beobachter: Wie steht es heute auf dem Arbeitsmarkt um die Gleichstellung?
Baumgartner: Abgesehen von den markanten Lohnunterschieden gibt es subtile Formen der Ungleichbehandlung, die letztlich auf traditionellen Rollenvorstellungen gründen. Ich wurde bei einem Bewerbungsgespräch einmal gefragt, ob ich für meine Tochter eine gute Betreuung organisiert habe. Einen Mann würde man so etwas nie fragen. Heirat und Kinder bringen Männern tendenziell einen Lohnanstieg, für Frauen wirken sie sich nachteilig aus.

Beobachter: Gewerkschaften befürchten, dass die Wirtschaftskrise die Situation für Frauen auf dem Arbeitsmarkt verschlechtert. Stimmt das?
Baumgartner: Im Moment sieht es nicht so aus. Der Beschäftigungsrückgang geht vor allem auf das Konto des Industriesektors, Männer sind deshalb viel stärker betroffen. Es ist aber zu befürchten, dass die Krise auch auf den Dienstleistungssektor übergreifen wird, wo viele Frauen arbeiten.

«Ein Gesetz kann nicht alle Diskriminierungen verhindern»

Doris Baumgartner

Beobachter: Und dann werden dort zuerst Frauenjobs gestrichen?
Baumgartner: Das hängt von der Strategie der Arbeitgeber ab. Wenn sie zuerst Teilzeitstellen streichen, sind hauptsächlich Frauen betroffen. Eventuell ist es für Arbeitgeber aber sogar interessanter, Teilzeitstellen zu erhalten, weil diese eine flexiblere Arbeitsorganisation ermöglichen.

Beobachter: Was zeigen die Erfahrungen aus früheren Krisen?
Baumgartner: In der Vergangenheit wurden Frauen aus dem Arbeitsmarkt abgezogen, wann immer sich eine Krise anbahnte. Um 1930 riet man Akademikerinnen, auf die Berufstätigkeit zu verzichten. Vor Kriegsbeginn verweigerte man Frauen die Arbeitsbewilligung, wenn sie ihr Bürgerrecht durch Heirat verloren hatten. Beamtinnen verloren ihre Stelle, wenn sie heirateten, und in den siebziger Jahren waren verheiratete Lehrerinnen unerwünscht; man wollte keine Doppelverdiener. Heute wäre so etwas undenkbar. Die aktuelle Krise wird sich vermutlich weniger stark geschlechtsspezifisch auswirken, als das in der Vergangenheit der Fall war.

Doris Baumgartner ist freischaffende Soziologin in Zürich. Ihre Schwerpunktgebiete sind Erwerbsarbeit mit Fokus auf Frauen, Lebensläufe und Sozialpolitik.

Quelle: private Aufnahme