Ja, falls es so abgemacht ist. Etwa im Gesamtarbeitsvertrag, im Personalreglement oder im Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag Erst lesen, dann unterschreiben! .

Falls da nichts zur sogenannten ausserordentlichen Freizeit steht, ist entscheidend, ob Sie im Monats- oder Stundenlohn angestellt sind: Bei Monatslohn ist es üblich, dass Sie Lohn erhalten. Wer im Stundenlohn arbeitet, bekommt nichts für den freien Tag – ausser man kann beweisen, dass in der Branche eine andere Praxis gilt.

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Das Gleiche gilt für Freizeit wegen eigener Hochzeit, Geburt des eigenen Kindes, Tod eines Familienangehörigen Todesfall Absenz für das letzte Geleit oder bei eigenem Umzug.

Anders ist die Rechtslage, wenn ein Arbeitnehmer unverschuldet verhindert ist. Also etwa arbeitsunfähig wegen Krankheit Arbeitsrecht Krankgeschrieben – was heisst das? . Dann ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, den Lohn zu zahlen – egal, ob man im Monats- oder Stundenlohn angestellt ist.

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