Ein privater Arbeitgeber darf seinen Angestellten ohne triftigen Grund kündigen , er muss die Kündigung nicht einmal mündlich begründen. Er ist auch nicht verpflichtet, die Angestellten vorgängig zu verwarnen oder die Entlassung anzukündigen.
Das Gesetz schreibt aber vor, dass Sie Anspruch darauf haben, den Kündigungsgrund schriftlich zu erfahren. Auf Ihr Verlangen hin ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen eine schriftliche Begründung zu liefern. Erfahrungsgemäss verweigern Arbeitgeber die Bekanntgabe des Kündigungsgrunds gern bei missbräuchlichen Kündigungen .
Wenn Sie rechtlich gegen die Entlassung vorgehen, wird das Gericht berücksichtigen, dass der Arbeitgeber die schriftliche Bekanntgabe hartnäckig verweigert hat – vor allem auch in Bezug auf die Frage, wer die Verfahrenskosten übernehmen muss und ob eine Entschädigung an einen allfälligen Gegenanwalt gezahlt werden muss.
Welche Gründe reichen aus für eine fristlose Kündigung?
Darf der Chef einfach fristlos kündigen, wenn man vorgaukelt, krank zu sein?
Mustervorlage zu «Kündigungsbegründung» bei Guider, dem digitalen Berater des Beobachters
Für eine Kündigung braucht es keinen triftigen Grund. Auf Verlangen kann ein Arbeitnehmer jedoch eine schriftliche Begründung verlangen, um sich gegen falsche Anschuldigungen zu wehren. Mitglieder von Guider erhalten hierzu eine Mustervorlage «Bitte um Kündigungsbegründung».
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Jasmine Helbling, Online-Redaktorin
