Ich vermute mal, dass Ihr Chef rechnen kann. Denn wenn Grenzgänger aus dem EU-Ausland mehr als 25 Prozent im Homeoffice arbeiten, muss er die Sozialversicherungsabgaben Lohnabrechnung Welche Abzüge gehen vom Gehalt weg? nach dortigem statt nach schweizerischem Recht abrechnen. Das ist viel teurer, für ihn und für Sie, und bereitet dem Arbeitgeber viel mehr Aufwand.

Während der Pandemie waren diese Regeln, die die EU und die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz festlegen, zeitweise ausser Kraft gesetzt. Doch das ist ab Mitte Jahr vorbei, und Ihr Chef will sich wohl Ärger mit dem französischen und dem Basler Steueramt ersparen.

Aber reden Sie mit ihm und fragen Sie ihn, ob Sie nicht wenigstens noch einen Tag pro Woche im Homeoffice arbeiten dürfen – das ist ohne bürokratischen Mehraufwand und ohne Steuerfolgen erlaubt.

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Martin Müller, Redaktor
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