Ich vermute mal, dass Ihr Chef rechnen kann. Denn wenn Grenzgänger aus dem EU-Ausland mehr als 25 Prozent im Homeoffice arbeiten, muss er die Sozialversicherungsabgaben
nach dortigem statt
nach schweizerischem Recht abrechnen. Das ist viel teurer, für ihn und für Sie, und bereitet dem Arbeitgeber viel mehr Aufwand.
Während der Pandemie waren diese Regeln, die die EU und die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz festlegen, zeitweise ausser Kraft gesetzt. Doch das ist ab Mitte Jahr vorbei, und Ihr Chef will sich wohl Ärger mit dem französischen und dem Basler Steueramt ersparen.
Aber reden Sie mit ihm und fragen Sie ihn, ob Sie nicht wenigstens noch einen Tag pro Woche im Homeoffice arbeiten dürfen – das ist ohne bürokratischen Mehraufwand und ohne Steuerfolgen erlaubt.
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Müssen Grenzgänger zurück ins Büro?
Homeoffice im Ausland
Müssen Grenzgänger zurück ins Büro?
Lesezeit: 1 Minute
Frage: Ich pendle aus dem Elsass nach Basel zur Arbeit. Nach dem Corona-Homeoffice will mich der Chef jetzt unbedingt wieder im Büro. Warum?
Bild: KEYSTONE / GEORGIOS KEFALAS
Frage: Ich pendle aus dem Elsass nach Basel zur Arbeit. Nach dem Corona-Homeoffice will mich der Chef jetzt unbedingt wieder im Büro. Warum?
Von Martin Müller
Veröffentlicht am 10. Juni 2022 - 16:55 Uhr
Veröffentlicht am 10. Juni 2022 - 16:55 Uhr
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Martin Müllerist seit mehr als 20 Jahren beim Beobachter, schreibt über Konsum-, Geld- und Vorsorgethemen und berät beim Beobachter-Beratungszentrum im Fachbereich Finanzen und Steuern.Mehr erfahren
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