Nach Ansicht des Beobachters: ja. Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid vom April 2019 können Angestellte vom Arbeitgeber eine Entschädigung verlangen für das Anmieten eines Zimmers, wenn sie sich unfreiwillig im Homeoffice befinden. Das gilt sogar rückwirkend – und auch wenn das Anmieten nicht mit dem Chef abgesprochen ist oder eine betriebliche Entschädigungsvereinbarung fehlt. Keinen Anspruch soll haben, wer auf eigenen Wunsch zu Hause arbeitet.
Im erwähnten Entscheid wurde dem Arbeitnehmer eine monatliche Entschädigung von 150 Franken zugesprochen. Ob der Entscheid auch für die ausserordentliche Zeit der Coronakrise gelten soll, ist juristisch noch nicht geklärt.
Interessant an diesem Urteil: Die Mietentschädigung kann auch geltend machen, wer durch das Arbeiten zu Hause keine zusätzlichen Kosten hat.
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Homeoffice, Ferien und Überstunden: Ihre Rechte
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Quelle: Beobachter Bewegtbild