Nur weil Sie in den eigenen vier Wänden arbeiten, ist das noch kein Freizeitunfall – egal, warum Sie im Homeoffice sind. Die Versicherung unterscheidet danach, in welchem Zusammenhang sich der Unfall ereignet hat.

Falls der Pöstler klingelt, weil er ein privates Paket zustellen möchte, und Sie sich auf dem Weg zur Haustür verletzen, wird die Versicherung von einem Freizeitunfall ausgehen. Wenn Sie aber auf die Toilette gehen und dabei über das Kabel stolpern, liegt ein Betriebsunfall vor.

Von Bedeutung ist die Unterscheidung, wenn Sie eine Teilzeitanstellung unter acht Stunden pro Woche haben. Dann sind Sie bei diesem Arbeitgeber nur gegen Betriebsunfälle versichert. Für den Freizeitunfall ist dann die Krankenkasse zuständig. Das hat zur Folge, dass Sie Selbstbehalt und Franchise zahlen müssen.

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