Ja, das dürfen Sie. Angestellte müssen Überstunden dann machen, wenn sie notwendig und zumutbar sind. Notwendig heisst: Der Arbeitgeber kann die Überstunden nicht leicht vermeiden. Das Bundesgericht ging in einem ähnlichen Fall wie Ihrem aber mehr auf die Zumutbarkeit ein. Es hielt fest, dass es nicht zumutbar sei, über einen langen Zeitraum eine grosse Zahl an Überstunden zu leisten. Der Arbeitgeber müsse dann organisatorische Massnahmen ergreifen und zum Beispiel mehr Personal einstellen.

Aber Vorsicht: Nach dem Bundesgericht müssen Sie die Überstunden vorerst weiterleisten und der Chefin ankündigen, ab wann Sie dies als nicht mehr zumutbar ansehen. Wie lange diese Vorankündigungsfrist mindestens sein muss, lässt das Bundesgericht leider offen. Informieren Sie die Chefin also am besten so schnell wie möglich, damit Sie nicht mehr lange so viele Überstunden machen müssen.

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