Wenn der Streik von einer Gewerkschaft organisiert wurde und verhältnismässig ist, wäre eine Kündigung missbräuchlich. Streiks sind laut der Bundesverfassung ausdrücklich «zulässig, wenn sie Arbeitsbeziehungen betreffen und wenn keine Verpflichtungen entgegenstehen, den Arbeitsfrieden zu wahren oder Schlichtungsverhandlungen zu führen». Trotz allem gibt es kein Gesetz, das die Details des Streikrechts regeln würde.

Das Bundesgericht hat sich jedoch ausführlich dazu geäussert, wann gestreikt werden darf. Demnach kommt «der Arbeitskampf nur als äusserstes Mittel zur Herbeiführung des Arbeitsfriedens in Frage».

Voraussetzungen für einen rechtmässigen Streik
  1. Der Streik muss von einer Arbeitnehmerorganisation getragen werden, die mit der Arbeitgeberseite Verhandlungen über Arbeitsbedingungen führen kann.
     
  2. Der Streik muss durch Gesamtarbeitsvertrag regelbare Ziele verfolgen, also beispielsweise höhere Löhne, ein früheres Pensionierungsalter, einen besseren Kündigungsschutz oder einen Sozialplan.
     
  3. Der Streik darf nicht gegen eine bestehende (etwa im Gesamtarbeitsvertrag verankerte) Friedenspflicht verstossen.
     
  4. Der Streik muss verhältnismässig sein.
Entschädigung für Kündigung

Wer an einem rechtmässigen Streik teilnimmt, verletzt den Arbeitsvertrag nicht. Dies gilt auch für Nichtmitglieder der zum Streik aufrufenden Gewerkschaft. Der Arbeitgeber darf die Streikenden somit nicht fristlos entlassen. Auch eine ordentliche Kündigung wegen der Teilnahme an einem rechtmässigen Streik wäre missbräuchlich. Arbeitnehmer könnten eine Entschädigung bis zu sechs Monatslöhnen einklagen.

Wer nicht am Streik teilnehmen möchte, muss aber deswegen keinen Ferientag nehmen, wenn der Betrieb am Streiktag deswegen eingestellt wird. Arbeitnehmer, die ihre Arbeit ausdrücklich vertragsgemäss anbieten, haben den entsprechenden Lohn zugut, selbst wenn der Arbeitgeber sie nicht beschäftigen kann. Sie müssen auch keine Zwangsferien akzeptieren.

Streik: juristische Definition

Der Streik ist eine kollektive Arbeitsverweigerung mit dem Ziel, Forderungen nach bestimmten Arbeitsbedingungen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Streik bedeutet rechtlich, dass das Arbeitsverhältnis suspendiert wird. Die gegenseitigen Leistungspflichten ruhen, der Arbeitnehmer arbeitet nicht, und der Arbeitgeber zahlt im Gegenzug auch keinen Lohn.

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