Jetzt kann man sich im Restaurant auch drinnen wieder zu Tisch setzen. Damit endet eine halbjährige Durststrecke für Wirtinnen und Wirte. Kurz vor Weihnachten mussten sie ganz schliessen, die Umsätze litten stark.

Noch immer ist nicht geklärt, ob sie für diese Zeit den vollen Mietzins schulden oder nicht. Anfangs lag ihre Hoffnung auf der Politik. Als im Dezember 2020 das Geschäftsmietegesetz im Parlament scheiterte, verhärteten sich die Fronten zwischen Vermietern und Mietern.

Im ersten Shutdown im Frühling 2020 war noch rund die Hälfte der Wirte mit ihrer Mietlösung zufrieden, bei der zweiten Schliessungsperiode ist es ein Drittel. Jeder sechste Betrieb erhielt zudem eine Kündigungsandrohung oder Betreibung wegen ausstehender Mieten. Das zeigt eine nicht repräsentative Umfrage des Gastroverbands Zürich-City im Auftrag des Beobachters. Rund 180 Zürcher Restaurants wurden befragt.

Monate bis zum Entscheid

Es ist damit an der Justiz, eine Lösung zu finden. Seit Ende Mai liegt ein erster Entscheid vor. Ein Wirt hat sich erfolgreich vor dem Bezirksgericht Zürich dagegen gewehrt Erstes Urteil zu Corona-Geschäftsmieten Gericht stoppt Vermieterin , dass er wegen nicht bezahlter Mietzinse betrieben wurde.

Bis die Bezirksrichterin diesen Entscheid fällte, dauerte es ein halbes Jahr. Jetzt geht das Urteil vor Obergericht, denn die Vermieterin ficht es an. Der Druck auf die Vermieter dürfte zwar steigen, sich mit den Mieterinnen auf eine aussergerichtliche Lösung zu einigen. Doch weitere Monate werden bis zum nächsten Urteil verstreichen.

«Die aktuelle Situation ist rechtsstaatlich unzumutbar.»

Paul Richli, emeritierter Rechtsprofessor

«Für zukünftige Sondersituationen wie die Corona-Pandemie braucht es dringend beschleunigte Verfahren, um Existenzen zu sichern», fordert Paul Richli, emeritierter Rechtsprofessor und ehemaliger Rektor der Uni Luzern. Er schlägt für solche Fälle vor, dass pro Kanton ein einziges Gericht abschliessend innerhalb einer vorgeschriebenen Frist entscheiden soll, etwa innert dreier Monate.

«Damit es nicht zu unterschiedlichen kantonalen Rechtsprechungen kommt, könnte sich das Bundesgericht vorab zu einer Auslegungsfrage verbindlich äussern», sagt Richli. Das gelte dann für alle kantonalen Gerichte und für alle vergleichbaren Streitfälle. Der Vorschlag müsse natürlich sorgfältig geprüft werden. «Die aktuelle Situation ist aber rechtsstaatlich unzumutbar.»

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