Auch drei Jahre nach der Pandemie flacht der Trend zum Wildcampen nicht ab. Landaus, landein schläft die Schweiz unter den Sternen. Die Campingplätze sind zwar oft ausgebucht, Wälder und Wiesen gibt es aber genug.
Die gute Nachricht: Wildcamping ist nicht generell verboten. Die schlechte: Kantone und Gemeinden können ihre eigenen Regeln aufstellen – und tun das praktisch überall. In Obwalden dürfen Camper zum Beispiel fast immer unter den Sternen schlafen, in Appenzell Innerrhoden praktisch nirgends. Die meisten Kantone erlauben eine Übernachtung ohne Zelt (Biwakieren), ebenso das Wildcamping im Gebirge oberhalb der Waldgrenze.
Wer mit Zelt oder Fahrzeug unterwegs ist, muss sich vorher also gründlich informieren. Bei einem Verstoss droht eine Busse (siehe Infobox).
Was gilt in den Kantonen? Eine Übersicht in Zusammenarbeit mit dem TCS
Aargau
Das ist erlaubt
Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen)
- auf einem öffentlichen Parkplatz
- auf einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Eigentümers
- im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze; bei mehreren Übernachtungen muss das Zelt tagsüber abgebaut werden
- Notbiwakieren
Das ist verboten
Übernachten
- in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Jagdbanngebieten und Wildruhezonen
- bei Betretungsverbot
Für Raststätten oder Parkplätze gibt es keine kantonalen Bestimmungen. Fragen Sie bei der Gemeinde oder beim Grundstücksbesitzer nach.
Appenzell Ausserrhoden
Grundsätzlich ist Wildcampen verboten.
Das ist erlaubt
Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen)
- auf einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Eigentümers
- im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze; bei mehreren Übernachtungen muss ein Zelt tagsüber abgebaut werden
- Notbiwakieren
Das ist verboten
Übernachten
- in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Jagdbanngebieten und Wildruhezonen
- in den Moorlandschaften «Fähnerenspitz» und «Schwägalp»
- bei Betretungsverbot
Für Raststätten oder Parkplätze gibt es keine kantonalen Bestimmungen. Fragen Sie bei der Gemeinde oder beim Grundstücksbesitzer nach.
Appenzell Innerrhoden
Wildcampen ist im ganzen Kanton verboten.
Das ist erlaubt
- Einzelnes Biwakieren über Nacht, wenn der Grundeigentümer einverstanden ist.
- Übernachten auf Parkplätzen, die spezifisch für Camper ausgeschildert sind.
Basel-Landschaft
Grundsätzlich ist Wildcampen verboten. Einzelne Gemeinden haben Ausnahmeregeln.
Das ist erlaubt
Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen)
- auf einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Eigentümers
- im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze; bei mehreren Übernachtungen muss ein Zelt tagsüber abgebaut werden
- Notbiwakieren
Das ist verboten
Übernachten
- in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Jagdbanngebieten und Wildruhezonen
- bei Betretungsverbot
Für Raststätten oder Parkplätze gibt es keine kantonalen Bestimmungen. Fragen Sie bei der Gemeinde oder beim Grundstücksbesitzer nach.
Basel-Stadt
Grundsätzlich ist Wildcampen verboten. Einzelne Gemeinden haben Ausnahmeregeln.
Das ist erlaubt
Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen)
- auf einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Eigentümers
- im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze; bei mehreren Übernachtungen muss ein Zelt tagsüber abgebaut werden
- Notbiwakieren
- Gratisparkieren von Wohnmobilen an der Bäumlihofstrasse
Das ist verboten
Übernachten
- in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Jagdbanngebieten und Wildruhezonen
- auf Raststätten oder Parkplätzen
- bei Betretungsverbot
Bern
Grundsätzlich ist Wildcampen verboten.
Das ist erlaubt
Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen)
- auf einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Eigentümers
- im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze; bei mehreren Übernachtungen muss ein Zelt tagsüber abgebaut werden
- Notbiwakieren
Das ist verboten
Übernachten
- in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Jagdbanngebieten und Wildruhezonen
- bei Betretungsverbot
Für Raststätten oder Parkplätze gibt es keine kantonalen Bestimmungen. Fragen Sie bei der Gemeinde oder beim Grundstücksbesitzer nach.
Freiburg
Grundsätzlich ist Wildcampen verboten.
Das ist erlaubt
Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen)
- auf einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Eigentümers
- im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze; bei mehreren Übernachtungen muss ein Zelt tagsüber abgebaut werden
- Notbiwakieren
Das ist verboten
Übernachten
- in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Jagdbanngebieten und Wildruhezonen
- bei Betretungsverbot
- auf Raststätten oder Parkplätzen
Genf
Grundsätzlich ist Wildcampen verboten.
Das ist erlaubt
Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen)
- auf einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Eigentümers
- im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze; bei mehreren Übernachtungen muss ein Zelt tagsüber abgebaut werden
- Notbiwakieren
Das ist verboten
Übernachten
- in der Wildnis ohne Genehmigung
- im Wald, ausgenommen Campingplätze
- in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Jagdbanngebieten und Wildruhezonen
- bei Betretungsverbot
Für Raststätten oder Parkplätze gibt es keine kantonalen Bestimmungen. Fragen Sie bei der Gemeinde oder beim Grundstücksbesitzer nach.
Glarus
Grundsätzlich ist Wildcampen verboten.
Das ist erlaubt
Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen)
- auf einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Eigentümers
- im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze; bei mehreren Übernachtungen muss ein Zelt tagsüber abgebaut werden
- Notbiwakieren
Das ist verboten
Übernachten
- in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Jagdbanngebieten und Wildruhezonen
- bei Betretungsverbot
Für Raststätten oder Parkplätze gibt es keine kantonalen Bestimmungen. Fragen Sie bei der Gemeinde oder beim Grundstücksbesitzer nach.
Graubünden
Grundsätzlich ist Wildcampen verboten.
Das ist erlaubt
Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen)
- auf einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Eigentümers
- im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze; bei mehreren Übernachtungen muss ein Zelt tagsüber abgebaut werden
- Notbiwakieren
Das ist verboten
Übernachten
- im Schweizerischen Nationalpark, in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Jagdbanngebieten und Wildruhezonen
- in militärischen Sperrzonen
- bei Betretungsverbot
Für Raststätten oder Parkplätze gibt es keine kantonalen Bestimmungen. Fragen Sie bei der Gemeinde oder beim Grundstücksbesitzer nach.
Jura
Wildcampen ist im ganzen Kanton verboten.
Das ist erlaubt
- Allenfalls kann bei einzelnen Gemeinden eine Erlaubnis eingeholt werden.
Luzern
Grundsätzlich ist Wildcampen verboten.
Das ist erlaubt
Übernachten
- auf Grundstücken, die der Gemeinde gehören – sofern es diese nicht ausdrücklich verbietet
- auf Privatgrundstücken und im Wald, allerdings nur mit Erlaubnis der Grundstücksbesitzerin
- auf Parkplätzen und Raststätten, sofern es keine expliziten Verordnungen oder Verbote gibt
- Notbiwakieren
Das ist verboten
Übernachten
- in Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzzonen am Hallwiler- und am Baldeggersee
- in Jagdbanngebieten, Wasser- und Zugvogelreservaten
- an Gewässern, allerdings nur teilweise
- bei Betretungsverbot
- am gleichen Standort über 30 Tage
Neuenburg
Grundsätzlich ist Wildcampen verboten.
Das ist erlaubt
Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen)
- auf einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Eigentümers
- im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze; bei mehreren Übernachtungen muss ein Zelt tagsüber abgebaut werden
- Notbiwakieren
Das ist verboten
Übernachten
- in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Jagdbanngebieten und Wildruhezonen
- bei Betretungsverbot
Für Raststätten oder Parkplätze gibt es keine kantonalen Bestimmungen. Fragen Sie bei der Gemeinde oder beim Grundstücksbesitzer nach.
Nidwalden
Grundsätzlich ist Wildcampen verboten.
Das ist erlaubt
Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen)
- auf einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Eigentümers
- im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze; bei mehreren Übernachtungen muss ein Zelt tagsüber abgebaut werden
- Notbiwakieren
Das ist verboten
Übernachten
- in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Jagdbanngebieten und Wildruhezonen
- bei Betretungsverbot
- auf Raststätten und Parkplätzen, ausser mit ausdrücklicher Zustimmung des Grundeigentümers
Obwalden
Das ist erlaubt
Einzelne Übernachtungen
- ausserhalb bewilligter Campingplätze, sofern keine öffentlichen und privaten Interessen beeinträchtigt werden
- auf einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Eigentümers
- im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze; bei mehreren Übernachtungen muss ein Zelt tagsüber abgebaut werden
- auf Raststätten und Parkplätzen
- Notbiwakieren
Das ist verboten
Übernachten
- in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Jagdbanngebieten, Wildruhezonen, Auen und Moorlandschaften
- in Hoch- und Flachmooren, auf Trockenwiesen und -weiden, in Amphibienlaichgebieten von nationaler Bedeutung
- bei Betretungsverbot
Schaffhausen
Grundsätzlich ist Wildcampen verboten.
Das ist erlaubt
Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen)
- auf einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Eigentümers
- im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze; bei mehreren Übernachtungen muss ein Zelt tagsüber abgebaut werden
- Notbiwakieren
Das ist verboten
Übernachten
- in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Jagdbanngebieten und Wildruhezonen
- bei Betretungsverbot
Für Raststätten oder Parkplätze gibt es keine kantonalen Bestimmungen. Fragen Sie bei der Gemeinde oder beim Grundstücksbesitzer nach.
Schwyz
Grundsätzlich ist Wildcampen verboten.
Das ist erlaubt
Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen)
- auf einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Eigentümers
- im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze; bei mehreren Übernachtungen muss ein Zelt tagsüber abgebaut werden
- im Wald mit dem Einverständnis des jeweiligen Eigentümers; aber Achtung: Waldstrassen dürfen mit Motorfahrzeugen zu diesem Zweck nicht befahren werden
- Notbiwakieren
Das ist verboten
Übernachten
- in Naturschutzgebieten, Jagdbanngebieten
- in Hoch- und Flachmooren, auf Trockenwiesen und -weiden, Auen sowie in Amphibienlaichgebieten von nationaler Bedeutung ausserhalb von Naturschutz- oder Jagdbanngebieten; hier ist Wildcamping nicht ausdrücklich verboten, sollte aber unterlassen werden
- bei Betretungsverbot
Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen ist nicht generell verboten. Wohnwagen und Camper dürfen für mehr als 48 Stunden aber nur auf bewilligten Campingplätzen abgestellt werden. Fragen Sie bei der Gemeinde oder beim Grundstücksbesitzer nach.
Solothurn
Grundsätzlich ist Wildcampen verboten.
Das ist erlaubt
Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen)
- auf einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Eigentümers
- im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze; bei mehreren Übernachtungen muss ein Zelt tagsüber abgebaut werden
- im Wald, wenn der Grundeigentümer seine Zustimmung gibt; informieren Sie sich bei der Gemeinde über die genauen Regeln und Einschränkungen
- Notbiwakieren
Das ist verboten
Übernachten
- in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Jagdbanngebieten und Wildruhezonen
- bei Betretungsverbot
Für Raststätten oder Parkplätze gibt es keine kantonalen Bestimmungen. Fragen Sie bei der Gemeinde oder beim Grundstücksbesitzer nach.
St. Gallen
Grundsätzlich ist Wildcampen verboten.
Das ist erlaubt
Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen)
- auf einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Eigentümers
- im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze; bei mehreren Übernachtungen muss ein Zelt tagsüber abgebaut werden
- Notbiwakieren
Das ist verboten
Übernachten
- in Naturschutzgebieten und Biotopen, Jagdbanngebieten und Wildruhezonen
- bei Betretungsverbot
Für Raststätten oder Parkplätze gibt es keine kantonalen Bestimmungen. Fragen Sie bei der Gemeinde oder beim Grundstücksbesitzer nach.
Tessin
Grundsätzlich ist Wildcampen verboten.
Das ist erlaubt
Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen)
- im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze
- Biwakieren
Das ist verboten
Übernachten
- in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Jagdbanngebieten und Wildruhezonen
- bei Betretungsverbot
- auf Raststätten oder Parkplätzen
Thurgau
Grundsätzlich ist Wildcampen verboten.
Das ist erlaubt
Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen)
- auf einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Eigentümers
- Notbiwakieren
Das ist verboten
Übernachten
- in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Jagdbanngebieten und Wildruhezonen
- bei Betretungsverbot
Für Raststätten oder Parkplätze gibt es keine kantonalen Bestimmungen. Fragen Sie bei der Gemeinde oder beim Grundstücksbesitzer nach.
Uri
Grundsätzlich ist Wildcampen verboten.
Das ist erlaubt
Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen)
- auf einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Eigentümers
- im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze; bei mehreren Übernachtungen muss ein Zelt tagsüber abgebaut werden
- auf Raststätten oder Parkplätzen, sofern es keine Verbote oder Einschränkungen gibt
- Notbiwakieren
Das ist verboten
Übernachten
- in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Jagdbanngebieten und Wildruhezonen
- bei Betretungsverbot
Für Raststätten oder Parkplätze gibt es keine kantonalen Bestimmungen. Fragen Sie bei der Gemeinde oder beim Grundstücksbesitzer nach.
Waadt
Grundsätzlich ist Wildcampen verboten.
Das ist erlaubt
Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen)
- auf einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Eigentümers
- im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze; bei mehreren Übernachtungen muss ein Zelt tagsüber abgebaut werden
- Notbiwakieren
Das ist verboten
Übernachten
- in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Jagdbanngebieten und Wildruhezonen
- bei Betretungsverbot
Für Raststätten oder Parkplätze gibt es keine kantonalen Bestimmungen. Fragen Sie bei der Gemeinde oder beim Grundstücksbesitzer nach.
Wallis
Grundsätzlich ist Wildcampen verboten.
Das ist erlaubt
Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen)
- auf einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Eigentümers
- im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze; bei mehreren Übernachtungen muss ein Zelt tagsüber abgebaut werden
- an Kantonsstrassen und Gemeindestrassen – allerdings nur mit Bewilligung
- Notbiwakieren
Das ist verboten
Übernachten
- ausserhalb eines bewilligten Campingplatzes in bestimmten Schutzgebieten
- in Gefahrenzonen, an Wald- und Forststrassen
- bei Betretungsverbot
- auf/an Nationalstrassen
Zug
Grundsätzlich ist Wildcampen verboten.
Das ist erlaubt
Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen)
- auf einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Eigentümers
- im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze; bei mehreren Übernachtungen muss ein Zelt tagsüber abgebaut werden
- Notbiwakieren
Meldepflichtig ist Biwakieren/Campieren über mehrere Tage, bei mehr als fünf Personen oder bei mehr als einem Zelt.
Das ist verboten
Übernachten
- in Naturschutzgebieten, empfindlichen Lebensräumen, Nationalparks, Jagdbanngebieten, Wildruhezonen
- bei Betretungsverbot
Für Raststätten oder Parkplätze gibt es keine kantonalen Bestimmungen. Fragen Sie bei der Gemeinde oder beim Grundstücksbesitzer nach.
Zürich
Grundsätzlich ist Wildcampen verboten.
Das ist erlaubt
Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen)
- auf einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Eigentümers
- im Wald, aber ohne Aufbau zusätzlicher Einrichtungen
- im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze; bei mehreren Übernachtungen muss ein Zelt tagsüber abgebaut werden
- Notbiwakieren
Das ist verboten
Übernachten
- in Naturschutzgebieten, Wildschongebieten und empfindlichen Lebensräumen
- bei Betretungsverbot
Für Raststätten oder Parkplätze gibt es keine kantonalen Bestimmungen. Fragen Sie bei der Gemeinde oder beim Grundstücksbesitzer nach.
Wer trotz Verbot auf öffentlichem Grund übernachtet, wird von der Polizei gebüsst. Die Höhe der Busse hängt erneut von Kanton und Gemeinde ab. «Sie kann ein paar Hundert Franken betragen, aber auch 2000 Franken wie in der Stadt Bern», sagt Beobachter-Expertin Norina Meyer.
Auf privaten Grundstücken brauchen Camper eine Erlaubnis der Eigentümerin. «Wenn man einen umzäunten Garten betritt, droht eine Strafe», so Meyer. Das Areal müsse aber zumindest teilweise durch eine Hecke oder einen Zaun eingegrenzt sein. Entsteht ein Schaden am Grundstück, können Eigentümer Schadenersatz verlangen.
Wer wildcampen will, sollte sich nicht nur über Verbote informieren, sondern auch über Sicherheit, Umweltschutz, sensible Lebensräume und Tiere. Für das Campen mit Fahrzeugen und im Ausland gelten eigene Regeln. Die wichtigsten Tipps und Fakten finden Sie in unserem Beobachter-Ratgeber.