Mündlicher Antrag auf Sozialhilfe abgelehnt?
Wer auf ein Sozialhilfegesuch keinen schriftlichen Bescheid erhält, sollte förmlich eine Verfügung verlangen. Bleibt die Behörde untätig, kann der Kanton im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde prüfen, ob eine Rechtsverweigerung vorliegt.