1. Der Pöstler hat kürzlich in unserem Haus sämtliche Wohnungen registriert. Was hat das mit der Volkszählung zu tun?

Der Mann sammelte Daten für die erstmals durchgeführte Zuweisung des «Wohnungsidentifikators». Dabei muss er jeder Wohnung eine Nummer zuweisen und angeben, wer die dortigen Bewohner sind. Diese Daten werden dann in das Einwohnerregister der Gemeinde übernommen. Damit wissen die Behörden zum ersten Mal nicht bloss, wer in welchem Haus, sondern auch, wer in welcher Wohnung wohnt. Das ist nicht nur für die Statistik interessant, sondern auch für die Einsatz- und Notfallplanung in den Gemeinden. In Ortschaften mit mehrheitlich Einfamilienhäusern war das schon bisher der Fall. Nun werden die Daten auch für grosse Mehrfamilienhäuser erhoben. Die Pöstler – in manchen Gemeinden auch Zivilschützer oder Studierende – sind nur in Gebäuden unterwegs, in denen diese Daten bisher nicht erfasst wurden.

2. Bisher musste man bei der Volkszählung einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen. Ist das nun nicht mehr so?

Der Fragebogen ist für den Grossteil der Bevölkerung tatsächlich Vergangenheit. Die meisten Daten werden ab der Volkszählung 2010 direkt aus den Einwohnerregistern, dem Bundespersonenregister sowie dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister übernommen. In einer sogenannten «Strukturerhebung» werden zudem 200'000 Personen per Fragebogen zur Person und zum Haushalt interviewt. Diese Erhebung findet künftig jedes Jahr statt, die ersten Fragebogen liegen am 5. Januar 2011 in den Briefkästen der zufällig ausgewählten Personen.

3. Gibt es telefonische Befragungen?

Ja. In einer jährlich stattfindenden «thematischen Erhebung» werden 10'000 bis maximal 40'000 Personen zu einem bestimmten, jährlich wechselnden Thema interviewt. Die Umfrage 2010 zum Thema Mobilität und Verkehr läuft bereits. 2011 geht es um Aus- und Weiterbildung.

4. Was passiert, wenn ich mich weigere, an der Strukturerhebung mitzumachen?

Nicht sehr viel. Wenn das Bundesamt für Statistik innerhalb der angegebenen Antwortfrist nichts von Ihnen hört, erhalten Sie ein bis zwei Erinnerungsschreiben mit der Aufforderung, den ausgefüllten Fragebogen einzuschicken oder im Internet auszufüllen. Dabei dürfte es bleiben. Die Strukturerhebung ist zwar obligatorisch, und das Volkszählungsgesetz sieht für Verweigerer eine Aufwandgebühr für Mahnungen vor. Bei den früheren – ebenfalls obligatorischen – Volkszählungen wurden jedoch nie Strafanzeigen eingereicht.

5. Kann ich überprüfen, welche Daten bei der Volkszählung über mich gesammelt werden?

Das ist nicht möglich. Da sämtliche Daten anonymisiert werden, hat das Bundesamt für Statistik gar keinen Zugriff auf persönliche Daten. Daher können an Einzelpersonen auch keine Daten geliefert werden.

6. Die Befragungen werden teilweise durch das private Unternehmen Link-Institut durchgeführt. Darf dieses die so erhaltenen Daten auch für andere Zwecke verwenden?

Nein, das ist strikt verboten und in den Verträgen auch so festgehalten. Der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat das Link-Institut unter die Lupe genommen und die getroffenen Vorkehrungen als sinnvoll erachtet.

7. Darf das Bundesamt für Statistik Daten an andere Behörden wie etwa die Steuerverwaltung oder die IV weitergeben?

Nein, auch das ist gesetzlich klar geregelt. Die erhobenen Daten werden anonymisiert und dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden.