Sie können in dieser Sache die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) des Bundesamts für Polizei informieren, die die nötigen Schritte einleiten wird: www.cybercrime.admin.ch; Sie finden dort ein Formular, mit dem Sie mutmasslich strafrechtlich relevante Internetseiten – insbesondere aus den Bereichen harte Pornografie (sexuelle Handlungen mit Kindern, Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten), Gewaltdarstellung, Rassismus, Verbreitung von Computerviren, Kreditkartenmissbrauch, Urheberrechtsverletzung und illegaler Waffenhandel – direkt melden können.

Die Beweissuche ist Sache der Polizei. Bereits der Besitz von kinderpornografischem Material wird strafrechtlich geahndet. Speichern Sie deshalb keinesfalls Material zu Beweiszwecken!