«Abholen können wir Ihre Mutter erst am Montagmorgen. Sie muss noch verzollt werden.» Das sind Worte, die keine trauernde Tochter hören will. 

Richtig schwierig wurde es für Maria Vallier* aber, als der Leichnam ihrer Mutter, die auf Ibiza unerwartet verstorben war, am Flughafen Zürich ankam. Am Telefon sagte ihr der Bestatter dann lapidar, der Sarg sitze jetzt zwei Nächte im Zollfreilager fest. Vallier träumte an diesem Wochenende schlecht. Von ihrer Mutter, aufgebahrt in einer Kühlhalle am Flughafen. 

Nach der Kremation zwei Tage später drückt ihr der Bestatter ein Mäppchen mit Importdokumenten in die Hand. Vallier findet darin eine Abrechnung der Luftfracht-Logistikfirma Cargologic. Ihre tote Mutter ist wie ein Paket verzollt worden – samt Mehrwertsteuer auf die 180 Kilo Gesamtgewicht von Mutter und Sarg. Vallier ist fassungslos.

Bild-Rechnung

Scan

Die detaillierte Abrechnung der Luftfracht-Logistikfirma.

Quelle: private Aufnahme
Alles ist rechtens 

Die pietätlos wirkende Rechnung sei rechtens, schreibt die Eidgenössische Zollverwaltung. Sie beziehe sich auf die erbrachte Dienstleistung, den Sarg über die Grenze zu bringen und die anfallenden Formalitäten zu erledigen. Auf die verstorbene Mutter selber sei natürlich keine Mehrwertsteuer erhoben worden. 

Bei Cargologic ist man erstaunt, dass das Papier überhaupt in die Hände der Tochter gelangt ist. Denn die nüchterne und technische Rechnung sei ausschliesslich für die zuständige Bestattungsfirma gedacht.

Doch für Maria Vallier macht es letztlich keinen Unterschied, dass die Mehrwertsteuer begründet ist und die Rechnung eigentlich nicht für ihre Augen gedacht war. Sie hätte sich einfach mehr Feingefühl gewünscht.


*Name geändert

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Tina Berg, Redaktorin
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