Die Schweiz hat in den letzten zwei Jahren bei mehreren Pharmafirmen Corona-Impfstoffe gekauft – für über 400 Millionen Franken. Doch die Bedingungen der Deals sind noch immer geheim.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) lehnte ein Gesuch des Beobachters ab, die Lieferverträge öffentlich zu machen. Dabei machte das BAG einen Ausnahmeartikel im Öffentlichkeitsgesetz des Bundes geltend: Der Zugang zu Dokumenten kann eingeschränkt werden, wenn wirtschaftliche-, geld- und währungspolitische Interessen des Landes gefährdet sind.

Zum Zeitpunkt, als das Gesuch eingereicht wurde, war noch nicht einmal ein Impfstoff verfügbar. Das BAG befürchtete, dass eine Veröffentlichung ein Nachteil bei den Verhandlungen mit den Pharmafirmen sein könnte. Der Eidgenössische Datenschützer und Öffentlichkeitsbeauftragte stützte damals diese Ausnahme Impfstoff-Verträge bleiben geheim Bund hält sich bei Impfdeals bedeckt .

BAG will Verträge veröffentlichen ...

Inzwischen hat sich die Situation fundamental verändert. In der Schweiz sind mehrere Impfstoffe zugelassen, von einem Mangel kann keine Rede mehr sein. Der Eidgenössische Datenschützer empfiehlt Anspruch auf Transparenz Datenschützer für Veröffentlichung der Impfstoff-Verträge deshalb dem BAG, die Verträge doch zu veröffentlichen.

In einem Schlichtungsverfahren Ende März sicherte das BAG dem Beobachter zu, die Verträge zu publizieren. Man habe bereits damit begonnen, den Pharmafirmen das rechtliche Gehör zu gewähren. Konkret geht es um die Frage, welche Passagen als Geschäftsgeheimnis betrachtet und nur geschwärzt veröffentlicht werden dürfen.

... aber es könnte noch Jahre dauern

Dieses Prozedere kann eine vollständige Veröffentlichung womöglich noch jahrelang verzögern. Wenn es nicht zu einer Einigung darüber kommt, was als Geschäftsgeheimnis gilt, haben die Pharmafirmen sogar die Möglichkeit, eine gerichtliche Beurteilung anzustreben.

Allerdings wurde während den Verhandlungen klar: Die Pharmafirmen waren sich von Anfang an bewusst, dass die Lieferverträge früher oder später publik werden. Denn die Verträge enthalten eine Klausel, wonach sie dem Öffentlichkeitsgesetz des Bundes unterstehen. Das bestätigte eine Juristin des BAG an der Schlichtungsverhandlung.

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Otto Hostettler, Redaktor
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