Nein. Die sogenannten ausserordentlichen Kinderkosten sind Ausgaben für nicht vorhergesehene – in der Regel einmalige – Bedürfnisse des Kindes. Darum wurden sie auch nicht berücksichtigt, als der «normale» monatliche Kindesunterhalt festgelegt wurde.

Um diesen zu berechnen, wird jeweils das Existenzminimum des Kindes bestimmt. Dieses besteht üblicherweise aus einem Grundbetrag für die alltäglichen Ausgaben, einem Mietkostenanteil, den Ausgaben für die obligatorische Krankenversicherung und weiteren nicht gedeckten Gesundheitskosten sowie aus allfälligen Fremdbetreuungskosten, Schulkosten, Auslagen für Kommunikation und aus einem Steueranteil.

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Franchise und Selbstbehalt zählen typischerweise zu den «weiteren nicht gedeckten Gesundheitskosten». Das bedeutet: Sie sind in der Regel in den «normalen» Kinderalimenten enthalten.

Typische Beispiele für ausserordentliche Kinderkosten sind Kosten für eine Zahnspange, eine Brille oder einen Nachhilfeunterricht.

Ein Rechenschieber mit schwarzen- und lila-farbigen Holzkügelchen steht hinter zwei Händen, von der die eine einen Ehering reicht, die andere eine Geldmünze. Wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt, fragt sich, ob und wer Kinderalimente schuldet. Der Alimentenrechner des Beobachters bietet eine nützliche Grundlage zur Berechnung und unterstützt Sie auf der Suche nach einer fairen Lösung.
Alleinige Obhut: Unterhalt berechnen
Wie viel Alimente ist geschuldet, wenn ein Elternteil die Kinder überwiegend betreut? Mit dem Rechner des Beobachters erhalten Sie eine Berechnungsgrundlage.

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