Wenn es «nur» daran liegt, dass die Liebe nicht ausreicht, um zusammenzubleiben, steht nur der Weg der Scheidung offen. Mit einer Scheidungsvereinbarung kann das gemeinsame Begehren sofort beim Gericht eingereicht werden. Widersetzt sich eine Seite hingegen, muss das Ehepaar zuerst zwei Jahre getrennt leben, bevor eine Scheidungsklage gegen den Willen der einen oder anderen Seite möglich ist.

In sehr seltenen Ausnahmefällen kann eine Ehe gerichtlich für ungültig erklärt werden. Eine verheiratete Person, die sich sofort von den Ehebanden befreien will, kann beispielsweise eine Ungültigerklärung der Ehe verlangen, wenn sie über wesentliche persönliche Eigenschaften ihres Ehegatten oder ihrer Ehegattin absichtlich getäuscht wurde. Also wenn etwa der Ehemann seiner Ehefrau weisgemacht hat, er sei kinderlos, ohne Schulden und nicht vorbestraft und in Tat und Wahrheit das Gegenteil der Fall ist.

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