Wenn es «nur» daran liegt, dass die Liebe nicht ausreicht, um zusammenzubleiben, steht nur der Weg der Scheidung offen. Mit einer Scheidungsvereinbarung kann das gemeinsame Begehren sofort beim Gericht eingereicht werden. Widersetzt sich eine Seite hingegen, muss das Ehepaar zuerst zwei Jahre getrennt leben, bevor eine Scheidungsklage gegen den Willen der einen oder anderen Seite möglich ist.

In sehr seltenen Ausnahmefällen kann eine Ehe gerichtlich für ungültig erklärt werden. Eine verheiratete Person, die sich sofort von den Ehebanden befreien will, kann beispielsweise eine Ungültigerklärung der Ehe verlangen, wenn sie über wesentliche persönliche Eigenschaften ihres Ehegatten oder ihrer Ehegattin absichtlich getäuscht wurde. Also wenn etwa der Ehemann seiner Ehefrau weisgemacht hat, er sei kinderlos, ohne Schulden und nicht vorbestraft und in Tat und Wahrheit das Gegenteil der Fall ist.

Buchtipp
Faire Scheidung
Faire Scheidung
Mehr zu Scheidung bei Guider

Eine Scheidung kostet immer Kraft, egal ob diese einvernehmlich oder gerichtlich in einer Kampfscheidung vollzogen wird. Guider klärt für Beobachter-Abonnenten Fragen zum Scheidungsrecht. Finden Sie unter anderem mithilfe eines Merkblatts heraus, wie sich die Unterhaltspflicht zusammensetzt, was bei einem Gerichtsverfahren auf Sie zukommt und wie das eheliche Vermögen geteilt wird.

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren