Zur Steuerfrage: Sie müssen jedes Einkommen in der Steuererklärung angeben – auch geringes. Es gibt keine Einkommensfreibeträge, die man nicht deklarieren müsste. Sie können aber alle damit verbundenen Auslagen abziehen Steuererklärung Das können Sie abziehen .

Zur AHV: Weil das Mädchen zu Ihnen nach Hause kommt, gelten Sie als Selbständige (wie viele Tagesmütter). Selbständige müssen AHV-Beiträge zahlen, wenn sie mehr als 2300 Franken pro Jahr verdienen. Bei Ihnen sind es 3600. Sie müssen sich also bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse als Selbständige melden.

Der Arbeitsort entscheidet

Anders wäre es, wenn Sie das Mädchen im Haus der Nachbarin betreuen Babysitter anstellen Worauf müssen Eltern achten? würden. In diesem Fall wären Sie Arbeitnehmerin in einem Privathaushalt (wie eine Nanny). Dann müssten die Eltern des Mädchens Sie ab dem ersten Franken Ihres Verdienstes versichern.

Zum Unfall: Falls das Mädchen verunfallt, zahlt seine Krankenkasse. Kinder sind dort gegen Unfall versichert. Der Selbstbehalt bleibt an den Eltern hängen.

Falls Sie am Unfall eine Schuld trifft – etwa weil Sie eine Sorgfaltspflicht bei der Betreuung missachtet haben –, entscheidet die Krankenkasse, ob sie Ihnen gegenüber Forderungen geltend macht. In diesem Fall wenden Sie sich an Ihre Privathaftpflichtversicherung. Falls Sie Ihre Sorgfaltspflicht grob verletzt haben, kann sie die Zahlung kürzen – und Sie müssen einen Teil des Schadens übernehmen.

Wer nicht abklärt, riskiert einiges

Am besten prüfen Sie bei der Privathaftpflichtversicherung, ob und wie hoch sie Schäden gegenüber Dritten aus dem Hütedienst deckt und ob Sie allenfalls einen Zusatz brauchen.

Meist deckt die Privathaftpflichtversicherung die berufliche Tätigkeit nicht. Einige Gesellschaften versichern aber nebenberufliche oder gar selbständige Tätigkeiten. Fragen Sie bei der Versicherung nach.

Mehr zu Kinderbetreuung bei Guider

Für Eltern mit Kleinkindern ist jede Hilfe bei der Kinderbetreuung willkommen. Sei es, dass eine Babysitterin gelegentlich abends vorbeikommt, damit Mama und Papa etwas Freizeit geniessen können, oder sei es für berufstätige Eltern, die auf eine Tagesmutter oder eine Kindertagesstätte angewiesen sind. Bei Guider finden Beobachter-Abonnenten nicht nur hilfreiche Anlaufstellen, sondern erfahren auch, was ihre Rechte und Pflichten gegenüber diesen Institutionen und Personen sind.